Hallo melanie,
nach meinem Kenntnisstand werden Geldleistungen aus privaten Versicherungsverhältnissen, die allein auf Beiträgen vom Versicherten beruhen, nicht auf eine Rente der Berufsgenossenschaft angerechnet. Da es sich hier jedoch um das Recht der Unfallversicherung (nicht gesetzliche Rentenversicherung!) handelt sollten Sie sich zur Klärung dieser Frage sicherheitshalber nochmals direkt an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft wenden.