Den Ausführungen von ??? kann grundsätzlich zugestimmt werden. Nach Ihren Angaben sind Sie 45 Jahre alt und somit nach dem 01.01.1961 geboren. Da Sie nach diesem Zeitpunkt geboren sind gibt es für Sie keinen sogenannten Berufsschutz mehr. Sie sind auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbar.
Aus Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie evtl. eine Umschulung beantragen möchten. Zur Klärung der entsprechenden Möglichkeiten bzw. Voraussetzungen empfehlen wir Ihnen ein entsprechendes Beratungsgespräch mit einem Reha-Fachberater von dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger. Den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger finden Sie über www.deutsche-rentenversicherung.de. Nachdem bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Grundsatz Reha vor Rente gilt, wäre für Sie eine solches Beratungsgespräch sinnvoll.