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Experten-Antwort

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von Landwirtschaft24.09.2013 | 16:32
1760 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich habe folgendes Problem.Ich bin 45 Jahre und gelernte Melkerin in Brandenburg .Ich arbeite seit 28 Jahren gerne in meinem Beruf !Durch die harte Arbeit im Schichtsystem auch mal 14 Tage am Stück bei nur 20 Tagen Urlaub hat sich meine Gesundheit sehr verschlechtert.Es geht über Probleme wie HWS,LWS ,Magen und Darm usw. Ich überlege einen Rentenantrag oder eine Umschulung zu beantragen.Leider kann ich nirgendwo ein Leistungsbild einer Melkerin bzw.eine Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt finden.meine Ärzte schätzen meine tägliche Leistungsfähigkeit auf unter 6 h Stunden ein aber nicht mehr in meinem Beruf.Ich hoffe Ihr könnt mir diesbezüglich Information geben.Danke im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von ??? kann grundsätzlich zugestimmt werden. Nach Ihren Angaben sind Sie 45 Jahre alt und somit nach dem 01.01.1961 geboren. Da Sie nach diesem Zeitpunkt geboren sind gibt es für Sie keinen sogenannten Berufsschutz mehr. Sie sind auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbar.

Aus Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie evtl. eine Umschulung beantragen möchten. Zur Klärung der entsprechenden Möglichkeiten bzw. Voraussetzungen empfehlen wir Ihnen ein entsprechendes Beratungsgespräch mit einem Reha-Fachberater von dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger. Den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger finden Sie über www.deutsche-rentenversicherung.de. Nachdem bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Grundsatz Reha vor Rente gilt, wäre für Sie eine solches Beratungsgespräch sinnvoll.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 24.09.2013 | 21:13
Wenn Sie 1968 geboren sind, gibt es für Sie keinen Berufsschutz mehr. Für eine Rente wegen Erwerbsminderung ist bei Ihnen immer Ihre Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt maßgeblich. Somit hat sich Ihre Frage nach der "Verweisbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" als Melkerin denke ich erledigt. Was verstehen Sie unter "Leistungsbild einer Melkerin"? Wozu soll das benötigt werden? Eine Beschreibung der Tätigkeit können Sie auf berufenet der AfA finden. Allerdings ist die Beschreibung dort immer sehr allgemein.
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