Eine Sozialversicherungsnummer wird für einen Versicherten grundsätzlich nur einmal vergeben. Ihre zuletzt im Jahr 1973 verwendete Sozialversicherungsnummer ist somit nach wie vor gültig.
Am Besten wenden Sie sich wegen eines neuen Sozialversicherungsausweises direkt an Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse oder an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.