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Experten-Antwort

berufsunfähigkeit

von otto normalverbraucher27.09.2017 | 09:18
1477 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann ist Volljurist mit 2. Staatsexamen und hatte bis zum Unfallereignis ein eigenes Referat bei einer Versicherung. Er kann im Juli 2018 abschlagsfrei in Altersrente gehen. Er ist vor 1961 geboren - es greift also die Vertrauensschutzregelung. Im November 2015 hatte er einen Fahrradunfall und erlitt ein Schädelhirntrauma mit Hirnblutung. Er ist seitdem durchgehend krankgeschrieben. Die Berufsunfähigkeit wurde von der Rentenversicherung anerkannt. Die Rentenversicherung stellte dem Gutachter fogend fest, dass er noch 3-6 Stunden arbeitsfähig ist mit folgenden Leistungseinschränkungen: Konzentration, Zeitdruck bei der Arbeit, Umstellung, persönlicher Kontakt mit Kunden. Die Konzentrationsspanne beträgt ca 15-30 Minuten. Die Rentenversicherung verlangt nun, dass er bei seinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit stellt und die Leistungseinschränkungen und weitere gesundheitliche Probleme diesem verschweigt. Einen Verweisungsberuf wird auch auf Anfrage nicht benannt. Mir fällt keine Tätigkeit außer WfbM ein, die mit diesen Einschränkungen möglich ist. Kann die Rentenversicherung verlangen, den langjährigen Arbeitgeber zu betrügen, indem die Leistungsminderung wissentlich unterschlagen wird und bei Weigerung des Versicherten, diesen Betrug zu begehen, die volle Erwerbsunfähigkeit verweigern? Muss die DRV einen Verweisungsberuf benennen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo otto normalverbraucher,

ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Rentenversicherungsträger von Ihrem Mann verlangt, falsche Angaben zu machen bzw. Tatsachen zu verschweigen.

In bestimmten Fällen überprüft die Rentenversicherung jedoch, ob ein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht. Im Rahmen dieser Prüfung wird der Arbeitgeber im Übrigen regelmäßig auf etwaige bestehende gesundheitliche Einschränkungen hingewiesen, denn nur dann kann der Arbeitgeber beurteilen, ob er einen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann.

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24 Antworten

???am 27.09.2017 | 10:04
Das Problem ist ja anscheinend eher, dass Sie und die DRV die Leistungsfähigkeit Ihres Mannes unterschiedlich einschätzen. Wer 3 - 6 Stunden arbeitsfähig ist (im Beruf oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt?), ist kein Fall für die WfbM. Wenn Sie die medizinische Einschätzung der DRV für falsch halten, können Sie gegen den Rentenbescheid (Berufsunfähigkeit wurde ja bereits anerkannt)Widerspruch und später auch Klage einlegen. Die ganzen anderen Fragen sind ja, wenn Ihr Mann nicht mal Teilzeit arbeiten kann, hinfällig.
otto normalverbraucheram 27.09.2017 | 10:13
@??? In welchem Beruf kann man heute noch ohne Zeitdruck und mit einer Konzentrationsspanne von 15-30 Minuten arbeiten außer in einer WfbM? Ich kenne keinen... Selbst Raumpfleger/innen arbeiten unter einem enormen Zeitdruck und der allseits beliebte Pförtner an der Seitenpforte hat Publikumskontakt. Sicher sind Widerspruch und Klage möglich....aber das dauert... Die von der DRV genannten Leistungseinschränkungen und Berufstätigkeit in einem im Rahmen der Vertrauensschutzregelung möglichen Berufsfeld von 3-6 Stunden sind aus meiner Sicht ein Widerspruch in sich
???am 27.09.2017 | 10:45
Mit "ohne Zeitdruck" ist gemeint, dass Ihr Mann keine Akkord- oder Fließbandarbeit mehr leisten kann (dürfte sowieso nicht der Fall gewesen sein). Wenn Sie die Begriffe etwas googeln, werden Sie das finden. Es klingt zwar schlimm, wenn es heißt, dass man sich nur noch maximal 30 Minuten konzentrieren kann, aber wenn Sie sich etwas informieren, werden Sie feststellen, dass es vielen Menschen nicht anders geht. Mehr als 40 Minuten am Stück geht im Normalfall (also ohne spezielles Training) nicht. Viel interessanter wäre hier die Frage, wie es Ihrem Mann nach der halben Stunde geht und wie lange er braucht, um wieder weiterarbeiten zu können.
=//=am 27.09.2017 | 10:19
Sorry, aber ich habe noch nie erlebt und kann es mir nicht vorstellen, dass die DRV von Ihrem Mann verlangt, dass er seine gesundheitlichen Einschränkungen seinem Arbeitgeber gegenüber verschweigt. Da ein Teilzeitarbeitsplatz angestrebt wird, MUSS er ja schließlich angeben, weshalb er nur noch eine Teilzeitarbeit ausüben kann. Wenn er im Übrigen bei seinem Arbeitgeber gemeldet hat, dass er eine EM-Rente wegen BU bezieht, weiß dieser doch eh Bescheid, dass er Leistungseinschränkungen hat! Wenn der Arbeitgeber ihm keinen Teilzeitarbeitsplatz vermitteln kann, müsste er bei diesem Leistungsvermögen (3- unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) eine volle EM-Rente erhalten. Das alles hat mit einer Verweisungstätigkeit nichts zu tun, den er bekommt doch bereits eine EM-Rente wegen BU.
otto normalverbraucheram 27.09.2017 | 11:47
15-30 Minuten kann er bei einem Trainingsprogramm zur Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit erreichen. Was er nicht mehr kann, ist das Erfassen komplexer Sachverhalte. Am Ende von Seite 2 hat er den Inhalt von Seite 1 zum Teil vergessen. Dies wurde von dem behandelnden Neuropsychologen in einem Bericht, der der DRV vorliegt, festgestellt. Die notwendige Pause nach solch einem Trainingsprogramm dauert ca 30-60 Minuten, teilweise schläft er nach dem Training. Der Arbeitgeber weiß, dass mein Mann seinen bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen kann (Berufsunfähigkeit). Der Arbeitgeber bietet grundsätzlich Teilzeit an und soll begründen, warum dies in diesem Einzelfall für einen langjährigen Mitarbeiter (mehr als 30 Jahre) nicht möglich sein soll. Grundsätzlich handelt es sich um die gleiche Branche (Versicherungen)wie die DRV. Der Arbeitgeber muss also davon ausgehen, dass der DRV die Voraussetzungen für Tätigkeiten in diesem Bereich bekannt sind, mein Mann zB als Versicherungskaufmann arbeiten kann - wenn er der Aussage der DRV "arbeitsfähig in Teilzeit" folgt. Wie soll er begründen, dass Teilzeit abgelehnt wird, wenn es doch grundsätzlich Teilzeitarbeitsplätze gibt und er mit meinem Mann sehr zufrieden war? Genau auf die Frage: welche Tätigkeit kann er denn mit diesen Einschränkungen bei einer Versicherung überhaupt noch ausüben? erhielt ich die Aussage, das wisse man auch nicht und im Übrigen solle ich die gesundheitlichen Einschränkungen gegenüber dem Arbeitgeber besser verschweigen, um den Teilzeitarbeitsplatz zu bekommen. Ich finde es doch befremdlich, dass mir unterstellt wird, hier diesbezüglich die Unwahrheit zu sagen. Vergessen habe ich zu erwähnen, dass der MdK, der Gutachter der Unfallversicherung und der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit keine Arbeitsfähigkeit mehr sehen. Auch diese Stellungnahmen sind der DRV bekannt. Ich finde es einfach nur zum Davonlaufen, jetzt trotz der festgestellten Berufsunfähigkeit weiter ALG1-Leistungen beziehen zu müssen verbunden mit immer wieder neuen Formularbearbeitungen, bis Sommer 2018 regelmäßig die Krankschreibungen vorzulegen, den Widerspruch zu bearbeiten, die Klage vorzubereiten und zwischendrin ganz nebenbei immer wieder meinen Mann auffangen zu müssen, der mit seinen Einschränkungen nur schwer klar kommt, die Anträge pp nicht mehr selbst bearbeiten kann usw
otto normalverbraucheram 27.09.2017 | 12:01
Das konnte ich mir bis dahin auch nicht vorstellen..... Es ist die gleiche Branche....und deshalb ist aus meiner Sicht die Frage berechtigt, ob die DRV Mitarbeitern mit diesen Einschränkungen und der Gehaltsgruppe eines Volljuristen Teilzeitarbeitsplätze anbietet, oder ob sie sich die Frage, ob Arbeit bei einer Versicherung mit diesen Einschränkungen überhaupt möglich ist, nicht selbst beantworten kann, ohne einen weiteren Formularkrieg, ein Widerspruchsverfahren und ggf sogar Klageverfahren
Schorscham 27.09.2017 | 12:07
Zitat von otto normalverbraucher anzeigen
Hallo otto normalverbraucher, ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Rentenversicherungsträger von Ihrem Mann verlangt, falsche Angaben zu machen bzw. Tatsachen zu verschweigen.
Das konnte ich mir bis dahin auch nicht vorstellen.....
Das ist schon alleine deshalb unvorstellbar, weil die Antwortschreiben der DRV standardisiert sind und sich ein DRV-Mitarbeiter strafbar machen würde, wenn er Versicherte zum Lügen anstiftet. Bitte lesen Sie noch einmal GENAU nach !! MfG
otto normalverbraucheram 27.09.2017 | 12:29
Also Sie schreiben wiederholend von Verschweigen und Dingen, die ich so nicht glauben kann. Wer soll denn Ihnen gegenüber seitens der DRV so etwas gefordert haben? So pauschale Aussagen sind nicht glaubwürdig oder haben Sie das auch schriftlich? Bei allem Verständnis über Ihren Unmut, sollten Sie aber nicht übers Ziel hinausschießen und bei der Wahrheit bleiben!
Dass Sie mir nicht glauben können, ist ihr Problem, aber keine Antwort auf meine Fragen. Lügen - also bewusst die Unwahrheit sagen - gehört nicht zu meinen Vorstellungen des Umgangs miteinander. Welchen Grund sollte ich auch haben, an dieser Stelle zu lügen? Warum sollte ich mir die Mühe machen, solche Dinge auszudenken, die mich der Lösung des Problems: Aufforderung zur Teilzeitarbeit trotz Arbeitsunfähigkeit und daraus resultierender halber EM-Rente keinen Schritt näher bringen. Die Erwartung, solche Aussagen von wem auch immer schriftlich zu bekommen, gehört in das Leben im Land Phantasien.
Fastrentneram 27.09.2017 | 12:09
Zitat von otto normalverbraucher anzeigen
otto normalverbraucher schrieb

15-30 Minuten kann er bei einem Trainingsprogramm zur Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit erreichen. Was er nicht mehr kann, ist das Erfassen komplexer Sachverhalte. Am Ende von Seite 2 hat er den Inhalt von Seite 1 zum Teil vergessen. Dies wurde von dem behandelnden Neuropsychologen in einem Bericht, der der DRV vorliegt, festgestellt. Die notwendige Pause nach solch einem Trainingsprogramm dauert ca 30-60 Minuten, teilweise schläft er nach dem Training.

Der Arbeitgeber weiß, dass mein Mann seinen bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen kann (Berufsunfähigkeit).

Der Arbeitgeber bietet grundsätzlich Teilzeit an und soll begründen, warum dies in diesem Einzelfall für einen langjährigen Mitarbeiter (mehr als 30 Jahre) nicht möglich sein soll. Grundsätzlich handelt es sich um die gleiche Branche (Versicherungen)wie die DRV. Der Arbeitgeber muss also davon ausgehen, dass der DRV die Voraussetzungen für Tätigkeiten in diesem Bereich bekannt sind, mein Mann zB als Versicherungskaufmann arbeiten kann - wenn er der Aussage der DRV "arbeitsfähig in Teilzeit" folgt. Wie soll er begründen, dass Teilzeit abgelehnt wird, wenn es doch grundsätzlich Teilzeitarbeitsplätze gibt und er mit meinem Mann sehr zufrieden war? Genau auf die Frage: welche Tätigkeit kann er denn mit diesen Einschränkungen bei einer Versicherung überhaupt noch ausüben? erhielt ich die Aussage, das wisse man auch nicht und im Übrigen solle ich die gesundheitlichen Einschränkungen gegenüber dem Arbeitgeber besser verschweigen, um den Teilzeitarbeitsplatz zu bekommen.

Ich finde es doch befremdlich, dass mir unterstellt wird, hier diesbezüglich die Unwahrheit zu sagen.

Vergessen habe ich zu erwähnen, dass der MdK, der Gutachter der Unfallversicherung und der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit keine Arbeitsfähigkeit mehr sehen. Auch diese Stellungnahmen sind der DRV bekannt.

Ich finde es einfach nur zum Davonlaufen, jetzt trotz der festgestellten Berufsunfähigkeit weiter ALG1-Leistungen beziehen zu müssen verbunden mit immer wieder neuen Formularbearbeitungen, bis Sommer 2018 regelmäßig die Krankschreibungen vorzulegen, den Widerspruch zu bearbeiten, die Klage vorzubereiten und zwischendrin ganz nebenbei immer wieder meinen Mann auffangen zu müssen, der mit seinen Einschränkungen nur schwer klar kommt, die Anträge pp nicht mehr selbst bearbeiten kann usw

Also Sie schreiben wiederholend von Verschweigen und Dingen, die ich so nicht glauben kann. Wer soll denn Ihnen gegenüber seitens der DRV so etwas gefordert haben? So pauschale Aussagen sind nicht glaubwürdig oder haben Sie das auch schriftlich? Bei allem Verständnis über Ihren Unmut, sollten Sie aber nicht übers Ziel hinausschießen und bei der Wahrheit bleiben!
otto normalverbraucheram 27.09.2017 | 12:12
Zitat von Schorsch anzeigen
Das konnte ich mir bis dahin auch nicht vorstellen.....
Das ist schon alleine deshalb unvorstellbar, weil die Antwortschreiben der DRV standardisiert sind und sich ein DRV-Mitarbeiter strafbar machen würde, wenn er Versicherte zum Lügen anstiftet. Bitte lesen Sie noch einmal GENAU nach !! MfG
Das war eine Aussage am Telefon. Ich kann sie also nicht beweisen. In dem entsprechenden Formular steht so etwas selbstverständlich nicht aus den von Ihnen angeführten Gründen.
otto normalverbraucheram 27.09.2017 | 12:12
Zitat von Schorsch anzeigen
Das konnte ich mir bis dahin auch nicht vorstellen.....
Das ist schon alleine deshalb unvorstellbar, weil die Antwortschreiben der DRV standardisiert sind und sich ein DRV-Mitarbeiter strafbar machen würde, wenn er Versicherte zum Lügen anstiftet. Bitte lesen Sie noch einmal GENAU nach !! MfG
Das war eine Aussage am Telefon. Ich kann sie also nicht beweisen. In dem entsprechenden Formular steht so etwas selbstverständlich nicht aus den von Ihnen angeführten Gründen.
Fastrenteram 27.09.2017 | 12:30
Aussage am Telefon? Na ja! Ich wäre dann an Ihrer Stelle sehr vorsichtig mit Ihren Unterstellungen! Auf diese Art und Weise helfen Sie weder sich, noch Ihrem Mann! Bleiben Sie besser sachlich, auch wenn das nicht immer leicht fällt!
???am 27.09.2017 | 12:50
"... jetzt trotz der festgestellten Berufsunfähigkeit weiter ALG1-Leistungen beziehen zu müssen ..." Berufsunfähigkeit bedeutet nun mal, dass man nur den Beruf nicht mehr ausüben kann. Also als Jurist und ähnliches zu arbeiten wird von Ihrem Mann nicht mehr erwartet. Einen Verweisungsberuf müsste die DRV nur benennen, wenn sie gar keine Rente zahlen wollte, weil er ja noch andere zumutbare Tätigkeiten (die dann benannt werden müssten) ausüben könnte. Einfache Arbeiten wie der berühmte Pförtner an der Nebenpforte oder Bürobote sind aber nach der Ansicht der DRV gesundheitlich noch drin (zumindest in Teilzeit oder auf was bezieht sich nun die Aussage 3 - unter 6 Stunden?). Und damit besteht halt mal aus Sicht der DRV keine (volle?) Erwerbsminderung. " ... den Widerspruch zu bearbeiten, die Klage vorzubereiten..." Wenn das zu viel wird können Sie diese Arbeiten auslagern. VdK, Rechtsanwälte ... helfen da gerne.
otto normalverbraucheram 06.10.2017 | 13:21
Vernichten werde ich diese auf keinen Fall. Auch die Klageerhebung wegen Untätigkeit verschwindet noch nicht in der Ablage Papierkorb. Aber wenn der SB von sich aus anruft, das Ergebnis der erneuten Prüfung mitteilt und auf die Softwareumstellung und die damit verbundene Verzögerung hinweist, habe ich keinen Anlass, auf sofortiger Erledigung zu bestehen. Ich hätte den SB nur verärgert und der Bescheid wäre trotzdem keinen Tag schneller bei mir. Ein wenig Restvertrauen ist mir schon noch geblieben....
otto normalverbraucheram 06.10.2017 | 12:24
Die Angelegenheit wurde jetzt gelöst. Das Lesen in diesem Forum - besonders das Aufrufen der Verweise - hat mir sehr dabei geholfen. Rentenbewilligung durch die kalte Küche...... Das Lesen im Forum, besonders das Lesen der Links, hat mich zu folgendem Vorgehen veranlasst: Ich habe mit einem Rehaberater der Rentenversicherung gesprochen und darum gebeten mir Anträge zu schicken: - bezüglich einer qualifizierten Arbeitsassistenz - Ausstattung des Büros mit einer Liege - Rehaantrag bezüglich einer Maßnahme zur Umschulung bei festgestellter Berufsunfähigkeit und vorhandenem Willen zur Arbeit - psychosomatische Reha zur Stabilisierung/zur Vorbereitung der Umschulungsmaßnahme ..... und das Ganze zur Vorbereitung einer berufsfremden Teilzeittätigkeit von 3-6 Std beim bisherigen Arbeitgeber bis Sommer 2018 (Beginn der Altersrente) Besprochen wurde, dass ich zu den ausgefüllten Formularen ein Begleitschreiben verfasse und die Anträge schnellstmöglich zurückschicke. Die Antragsformulare habe ich zugeschickt bekommen und habe angefangen, diese zu bearbeiten.....heute kam telefonisch die Bitte, die ausgefüllten Anträge nicht abzuschicken. Man stimme nunmehr der vollen Erwerbsunfähigkeitsrente bei Arbeitsfähigkeit von unter 3 Stunden zu; bei einem laufenden Reha-Antrag könne leider kein Rentenbescheid erstellt werden und man wolle die Angelegenheit doch zum Abschluss bringen. Bis Ende November (Softwareprobleme bei der DRV) sei mit dem schriftlichen Bescheid zu rechnen. Die Antragsformulare werde ich also vorerst nicht abschicken. Geht doch.....
Fortitude oneam 06.10.2017 | 12:47
Hallo, Sie sind ein Glückspilz. Da Sie bisher nur eine mündliche Zusage haben, würde ich die Antragsformulare noch nicht vernichten. Warten Sie den schriftlichen Bescheid ab und dann können Sie sich darüber sehr freuen. Mfg
otto normalverbraucheram 06.10.2017 | 15:48
Hallo, Sie sind ein Glückspilz. Da Sie bisher nur eine mündliche Zusage haben, würde ich die Antragsformulare noch nicht vernichten. Warten Sie den schriftlichen Bescheid ab und dann können Sie sich darüber sehr freuen. Mfg
Den Bezug einer vollen EM-Rente als Glücksfall zu bezeichnen ist so eine Sache. Für viele ist es einfach nur die letzte finanzielle Rettung. Mit Glück hat das so rein gar nichts zu tun!
Doch, das ist Glück.... Ich muss nicht in den Widerspruch, ich muss keine Untätigkeitsklage anstrengen, ich muss nicht unsinnige Formulare ausfüllen, Krankschreibungen besorgen, in Gedanken eine Klage vorbereiten usw Der Bezug bedeutet für mich täglichen Zeitgewinn, Zeit, die dann nicht am Schreibtisch verbracht wird, sondern die ich für meinen Mann, für meine beiden Kinder (eins ist mehrfach behindert, eins nach Gewalterfahrung durch einen "nette" Nachbarn schwer traumatisiert und jetzt psychisch krank), für mein Enkelkind und selten auch für mich habe. Der Bezug bedeutet Sicherheit in der Finanzplanung. Der Bezug bedeutet für meinen Mann, der so pflichtbewusst war und ist, dass er auch mit Fieber zur Arbeit ging, der nie eine Kur in Anspruch genommen hat, für seine Familie und seinen Beruf gelebt hat, Anerkennung seiner Erkrankung und nicht mehr das Gefühl haben zu müssen, ein Simulant zu sein. Glück ist für mich, eine Baustelle weniger zu haben. Glück ist jedes Formular, das ich weniger ausfüllen muss, jeder Antrag, den ich weniger stellen muss..... Für mich hat die Tatsache, dass jetzt - wenn auch noch nicht schriftlich - endlich eine Entscheidung gefallen ist, sehr, sehr, sehr viel mit Glück zu tun......
Fastrenteram 06.10.2017 | 14:47
Den Bezug einer vollen EM-Rente als Glücksfall zu bezeichnen ist so eine Sache. Für viele ist es einfach nur die letzte finanzielle Rettung. Mit Glück hat das so rein gar nichts zu tun!
Fastrentneram 06.10.2017 | 18:29
Dann sei Ihnen die Definition Ihres Glücks gegönnt!
Angelaam 07.10.2017 | 08:00
Zitat von otto normalverbraucher anzeigen
otto normalverbraucher schrieb

Hallo,

Sie sind ein Glückspilz. Da Sie bisher nur eine mündliche Zusage haben, würde ich die Antragsformulare noch nicht vernichten. Warten Sie den schriftlichen Bescheid ab und dann können Sie sich darüber sehr freuen.

Mfg[/quote]

Den Bezug einer vollen EM-Rente als Glücksfall zu bezeichnen ist so eine Sache.

Für viele ist es einfach nur die letzte finanzielle Rettung.

Mit Glück hat das so rein gar nichts zu tun![/quote]

Doch, das ist Glück....

Ich muss nicht in den Widerspruch, ich muss keine Untätigkeitsklage anstrengen, ich muss nicht unsinnige Formulare ausfüllen, Krankschreibungen besorgen, in Gedanken eine Klage vorbereiten usw

Der Bezug bedeutet für mich täglichen Zeitgewinn, Zeit, die dann nicht am Schreibtisch verbracht wird, sondern die ich für meinen Mann, für meine beiden Kinder (eins ist mehrfach behindert, eins nach Gewalterfahrung durch einen "nette" Nachbarn schwer traumatisiert und jetzt psychisch krank), für mein Enkelkind und selten auch für mich habe.

Der Bezug bedeutet Sicherheit in der Finanzplanung.

Der Bezug bedeutet für meinen Mann, der so pflichtbewusst war und ist, dass er auch mit Fieber zur Arbeit ging, der nie eine Kur in Anspruch genommen hat, für seine Familie und seinen Beruf gelebt hat, Anerkennung seiner Erkrankung und nicht mehr das Gefühl haben zu müssen, ein Simulant zu sein.

Glück ist für mich, eine Baustelle weniger zu haben. Glück ist jedes Formular, das ich weniger ausfüllen muss, jeder Antrag, den ich weniger stellen muss.....

Für mich hat die Tatsache, dass jetzt - wenn auch noch nicht schriftlich - endlich eine Entscheidung gefallen ist, sehr, sehr, sehr viel mit Glück zu tun......

Den Bezug einer vollen EM-Rente als Glücksfall zu bezeichnen ist so eine Sache. Für viele ist es einfach nur die letzte finanzielle Rettung. Mit Glück hat das so rein gar nichts zu tun!
Doch, das ist Glück.... Ich muss nicht in den Widerspruch, ich muss keine Untätigkeitsklage anstrengen, ich muss nicht unsinnige Formulare ausfüllen, Krankschreibungen besorgen, in Gedanken eine Klage vorbereiten usw Der Bezug bedeutet für mich täglichen Zeitgewinn, Zeit, die dann nicht am Schreibtisch verbracht wird, sondern die ich für meinen Mann, für meine beiden Kinder (eins ist mehrfach behindert, eins nach Gewalterfahrung durch einen "nette" Nachbarn schwer traumatisiert und jetzt psychisch krank), für mein Enkelkind und selten auch für mich habe. Der Bezug bedeutet Sicherheit in der Finanzplanung. Der Bezug bedeutet für meinen Mann, der so pflichtbewusst war und ist, dass er auch mit Fieber zur Arbeit ging, der nie eine Kur in Anspruch genommen hat, für seine Familie und seinen Beruf gelebt hat, Anerkennung seiner Erkrankung und nicht mehr das Gefühl haben zu müssen, ein Simulant zu sein. Glück ist für mich, eine Baustelle weniger zu haben. Glück ist jedes Formular, das ich weniger ausfüllen muss, jeder Antrag, den ich weniger stellen muss..... Für mich hat die Tatsache, dass jetzt - wenn auch noch nicht schriftlich - endlich eine Entscheidung gefallen ist, sehr, sehr, sehr viel mit Glück zu tun......
Mir kommen die Tränen.
Fortitude oneam 02.11.2017 | 13:11
Hallo otto normalverbraucher, Sie haben Ihr Ziel erreicht. Genießen Sie das Leben. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
=//=am 02.11.2017 | 13:06
Na dann ist ja alles klar. Freut mich für Sie. :-) Ich wünsche Ihrem Mann so gut es geht Gesundheit und Ihrer Familie alles Gute.
otto normalverbraucheram 02.11.2017 | 12:24
Der Rentenbescheid ist da, die volle Erwerbsunfähigkeitsrente ist bewilligt. Diese Baustelle kann ich zu meiner großen Freude schließen.
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