Hallo, Heinz EM,
ob die Altersrente höher ausfällt als die zuvor gewährte Rente wegen Erwerbsminderung (EM) kann generell nicht gesagt werden. Dies kommt darauf an, in welchem Umfang rentenrechtliche Zeiten bei der bisherigen Erwerbsminderung noch nicht berücksichtigt werden konnten, bzw. ob und ggf. in welchem Umfang Sie nach Eintritt der EM Beiträge entrichtet haben. Da aber sehr vielfältige Einflüsse verursachen können, dass die Rente niedriger ausfallen müsste als bisher, kann ohne Berechnung im Einzelfall auch nicht gesagt werden, ob diese zusätzlichen Zeiten die eigentliche Rentenminderung auffangen. Allerdings gilt: Bei einer Umwandlung kann sich die Rentenhöhe (auch wenn dies eigentlich aufgrund der schlechteren Bewertung von Zeiten eigentlich der Fall wäre) nicht mindern, da die Entgeltpunkte, die der Erwerbsminderungsrente zugrunde liegen, besitzgeschützt sind. Die Entgeltpunkte, welche zur Berechnung der EM-Rente herangezogen wurden und mit einem Abschlag versehen waren, werden auch bei der Berechnung der Altersrente weiterhin mit einem Abschlag bewertet.
Die sich bei Ihnen tatsächlich ergebende Höhe der Altersrente können Sie bei einem Besuch Ihrer Beratungsstelle erfahren. Dort können Sie eine Probeberechnung veranlassen.