Hallo,
wie User "Happy" schon ausführte darf ich als Experte eines Forum für Altersvorsorge zu steuerlichen Fragen nur sehr begrenzt Auskünfte geben.
In Ihrem Fall könnte ich es aber auch gar nicht.
Vom logischen her würde ich folgendes vermuten: Nur der Anteil, den Sie auch versteuern müssen, kann wieder als Sonderausgabe abgesetzt werden. Ich kann Sie, um Konkretes zu erfahren, nur an die Finanzbehörden, einen Fachanwalt oder Steuerberater verweisen.