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Besteuerung Rentenminderungsausgleich

von Günter26.02.2008 | 09:51
1866 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag; Ich habe einen Altersteilzeitvertrag mit Rentenminderungsausgleichszahlung durch den AG.Das ist Tarifvertraglich so vereinbahrt worden. Dieser recht hohe Betrag wurde im vorigen Jahr auch der gesetzlichen Rentenkasse überwiesen. Meine Frage ist, kann ich mir den vollen Betrag bei der Einkommenserklärung als Sonderausgaben anrechnen oder wird dieser, wie sonst, monatlich nach AN und AG, halbiert und dann steuerlich berechnet ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

wie User "Happy" schon ausführte darf ich als Experte eines Forum für Altersvorsorge zu steuerlichen Fragen nur sehr begrenzt Auskünfte geben.

In Ihrem Fall könnte ich es aber auch gar nicht.

Vom logischen her würde ich folgendes vermuten: Nur der Anteil, den Sie auch versteuern müssen, kann wieder als Sonderausgabe abgesetzt werden. Ich kann Sie, um Konkretes zu erfahren, nur an die Finanzbehörden, einen Fachanwalt oder Steuerberater verweisen.

1 Antworten

Happyam 26.02.2008 | 12:03
Hallo Günter, "Meine Frage ist, kann ich mir den vollen Betrag bei der Einkommenserklärung als Sonderausgaben anrechnen oder wird dieser, wie sonst, monatlich nach AN und AG, halbiert und dann steuerlich berechnet ?" Da hier zum Steuerrecht keine (konkreten) Anfragen beantwortet werden können und vor allem nicht dürfen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt. Vielleicht hat ja auch der eine oder andere User hier auch noch mehr Info´s... Viel Glück wünscht Happy
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