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Experten-Antwort

Betrag für 1 EGP?

von Anna L.20.12.2015 | 15:18
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, es soll ja nach der Rentenerh.2016 dann für 1 EGP ca. 30 Euro geben. Wenn jemand von seiner Rente 1EGP Abschlag hat in 2017, also ca.30 Euro je Monat, welche Summe kann man für diesen 1 EGP einzahlen um keinen Abschlag zu haben? Hoffe man kann meine Frage verstehen,Danke

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 21.12.2015 | 15:55

Hallo Konrad Schießl,

die Rentenminderung wird in persönlichen Entgeltpunkten ausgedrückt und um einen persönlichen EP auszugleichen, ist der Aufwand für jeden Versicherten mit dem gleichen Zugangsfaktor gleich - unabhängig vom individuellen Jahresarbeitsverdienst.

Der individuelle Verdienst spielt allenfalls eine Rolle bei der Ermittlung der auszugleichenden persönlichen EP in einer "Auskunft über die Höhe der zum Ausgleich zu zahlenden Beiträge". Ich verweise dazu auf § 187a SGB VI.

Experten-Antwortam 21.12.2015 | 11:47

Hallo Anna L.,

für den Ausgleich eines Entgeltpunktes an Rentenminderung müssen Sie in 2015 einen Beitrag zahlen, der sich ergibt aus dem Umrechnungsfaktor 6.544,8130 geteilt durch Ihren Zugangsfaktor von 0,979, also 6685,20 Euro. Forumsteilnehmer Jonny hat Ihnen die Berechnung schon sehr schön und ausführlich hergeleitet - Danke an Jonny...

9 Antworten

Jonnyam 20.12.2015 | 15:28
Das kommt drauf an, wie hoch der Abschlag ist. Ohne diese Angabe kann man das nicht sagen.
Rentenzombieam 20.12.2015 | 15:30
hahaha, von was für nem Quatsch träumst du denn? Wenn das alles so weitergeht, geht eh alles baden. Dan kriegste für 1000 Euro einen halben EGP, und das ist nicht sicher...
Jonnyam 20.12.2015 | 16:23
Na, dann unterstellen wir mal, dass 1 Entgeltpunkt 30,00 € an Monatsrente bringt. Bei 7 Monaten vorzeitiger Inanspruchnahme beträgt der Abschlag 2,1 % (0,3 % pro Monat), d.h. der Zugangsfaktor ist 0,979. Wenn der Abschlag dann 30 € ausmachen soll, sind wohl insgesamt (vor Anwendung des Zugangsfaktors!) 47,6200 Entgeltpunkte vorhanden. Rentenwirksam werden aber nur die persönlichen Entgeltpunkte, d.h. Entgeltpunkte * Zugangsfaktor = 46,6200. Wegen des Abschlags von 2,1 % fehlt also 1,0000 persönlicher Entgeltpunkt, das sind dann die angenommenen 30 €. Um dennoch statt nur 1398,60 € eine monatliche Rente von 1428,60 € (also 30 € mehr) zu bekommen, müssen so viele Entgeltpunkte erworben werden, dass sie auch nach Anwendung des Zugangsfaktors von 0,979 wieder den fehlenden Entgeltpunkt ergeben. Mit anderen Worten: Man muss mehr Entgeltpunkte erkaufen. Ein Entgeltpunkte kostet in 2015 bei einem Durchschnittsentgelt von 34999 € und einem Beitragssatz von 18,7 % noch 6544,813 €. Das reicht aber nicht aus, weil ein Entgeltpunkt mit dem Zugangsfaktor ja nur 0,979 persönliche Entgeltpunkte ergibt. Deshalb lautet die Formel: 1,0000 fehlender Entgeltpunkt * 6544,813 geteilt durch 0,979 = 6685,20 €. Und für 2016 wird das ganze teurer, weil dann ein Entgeltpunkt für das auf 36.267 € gestiegene Durchschnittsentgelt 6781,929 kostet: Geteilt durch 0,979 ergibt das dann 6927,40 €. Aber die Wochenendexperten Gimpnickel und Rentenzombie wissen das vielleicht alles viel besser.
Anna L.am 20.12.2015 | 15:34
Bei mir 2,1% Abschlag, bedeutet ca. 30 Euro Abschlag je Monat.
W*lfgangam 20.12.2015 | 18:00
...Sie sollten bei ü40° nicht allzu lange in der Wanne liegen, schmort den Bregen noch mehr ;-) Dieser Artikel hier hilft weiter: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Es sind zwar nicht die künftig erwarteten Werte, aber die Größenordnung passt schon, um einschätzen zu können, dass es sich (nicht) lohnt. Gruß w.
Konrad Schießlam 20.12.2015 | 18:26
Nun ist es raus, 2,1% Abschlag a/ 0,30% gilt für 0,3% mtl. x 7 für 7 Monate vorzeitigen Bezug der Rente. Dies sagt aber noch lange nichts, denn maß- gebend ist der Zugangsfatror, hier gilt 2015 als Durchschnittsverdienst 36267 für 1 Entgeltpunkt Zugangsfaktor 1,00 und 29,21 Rentenwert in West. Nach Abzug von 2,1% 1,000- 0,210 verbleiben o,97,90 Rentenfaktor zu 29,21 wären dies ( 29,21 x ( 0,9790 x 29,21) 28.60 Rentenwert, Erst bei Mitteilung des persönlichen Jahresverdienst kann die Frage richtig beantwortet werden. MfG.
Konrad Schießlam 21.12.2015 | 15:46
Und wenn der Verdienst jedes Jahr statt der Durchschnittsverdienst von ( derzeit) 36267 nur immer 1500 monatlich, jährlich 18000 war, ist doch der Nachzahlungsbetrag viel geringer und nicht X beliebig? MfG.
Jonnyam 21.12.2015 | 15:57
Nein, es kommt nur auf den in diesem Fall fehlenden 1,0 Entgeltpunkt an, der wegen des Abschlags in Höhe von 2,1 % von den vorhandenen Entgeltpunkten abgezogen wurde. Alles klar?
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