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Zur Experten-Antwort springenHallo Konrad Schießl,
die Rentenminderung wird in persönlichen Entgeltpunkten ausgedrückt und um einen persönlichen EP auszugleichen, ist der Aufwand für jeden Versicherten mit dem gleichen Zugangsfaktor gleich - unabhängig vom individuellen Jahresarbeitsverdienst.
Der individuelle Verdienst spielt allenfalls eine Rolle bei der Ermittlung der auszugleichenden persönlichen EP in einer "Auskunft über die Höhe der zum Ausgleich zu zahlenden Beiträge". Ich verweise dazu auf § 187a SGB VI.
Hallo Anna L.,
für den Ausgleich eines Entgeltpunktes an Rentenminderung müssen Sie in 2015 einen Beitrag zahlen, der sich ergibt aus dem Umrechnungsfaktor 6.544,8130 geteilt durch Ihren Zugangsfaktor von 0,979, also 6685,20 Euro. Forumsteilnehmer Jonny hat Ihnen die Berechnung schon sehr schön und ausführlich hergeleitet - Danke an Jonny...
Was ist "Bregen" in der Rente?baden....Sie sollten bei ü40° nicht allzu lange in der Wanne liegen, schmort den Bregen noch mehr ;-) Gruß w.
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