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Experten-Antwort

Betriebliche Altersvorsorge (BAV) lohnt nicht wirklich

von Bernhard5104.02.2016 | 11:25
2933 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Für die früher eingezahlten Beiträge wurden keine Steuern berechnet. Mein Arbeitgeber hat keine Zuschüsse gezahlt. Nach Auszahlung der Summe jetzt im Rentenalter muss die komplette Summe nachversteuert werden. Ausserdem berechnet die Krankenkasse Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Da kommt in diesem Jahr eine hohe Belastung. Unterm Strich gesehen hat sich die ganze Sache nicht gelohnt. Das Geld hätte man besser anders anlegen sollen...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernhard51,

die reine Entgeltumwandlung ohne Unterstützung des Arbeitgebers ist in der Tat häufig kein gutes Geschäft.

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11 Antworten

Holger B. am 04.02.2016 | 13:20
Diese Erkenntniss ist nicht neu. Das haben sogar die verantwortlichen Politiker bemerkt und wollen nun reformieren. Aber man tut sich schwer dabei, weil keiner der Beteiligten Zugeständnisse machen will. Da war sogar die Rede davon, daß die doppelte Belastung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen in der Auszahlungsphase wieder auf den hälftigen Betrag zurückgefahren soll. (von ca. 18 % auf ca. 9 %) Allerdings soll das dann nur für Neuverträge gelten, da dies insbes. für die Krankenkassen ansonsten nicht so stemmen wäre. Konsequenz: Ab sofort keine neuen Betriebsrentenverträge mehr abschließen (falls überhaupt) , bis die Reform nicht durch ist und klar ist, was für Bedingungen für den Betriebsrentenvertrag gelten.
J. Kranz am 04.02.2016 | 13:28
Die Situation um die Betriebsrente mit ihren Vor- und Nachteilen wurde auch auch kabarettistisch im Fernsehen in 'Die Anstalt' mit Max Uthoff, Claus von Wagner, Jochen Busse, Christoph Sieber und Timo dargestellt: https://www.youtube.com/watch?v=Cc1LNBMyg0A
Bernhard51am 04.02.2016 | 16:55
Zumal bei Abschluß des Vertrages seinerzeit von der Belastung durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht die Rede war. Das wurde vor Jahren kurzerhand auch für die schon bestehenden Altverträge eingeführt.
K. Reisenaueram 04.02.2016 | 20:27
Ob eine Reform der Betriebsrente - wie immer diese Reform aussieht - das Vertrauen in die Betriebsrente wieder herstellen kann, ist zu bezweifeln. Wenn die maßgebenden Politiker wieder knapp bei Kasse sind, müssen die Betriebsrentner wieder um ihre Betriebsrente zittern. Also wenn der Chef die Betriebsrente nicht voll oder überwiegend voll finanziert, besser die Finger weg von der Betriebsrente.
W*lfgangam 04.02.2016 | 20:42
]Ergänzend: Egal wie gut oder schlecht eine Rücklage fürs Alter ist - wer gar nichts investiert/zurücklegt / Kohle halt für Konsum rausgehauen / nichtmal was unters Kopfkissen gesteckt hat, hat im Alter auch kein Zusatzeinkommen ;-) Gruß w.
Vor der Renteam 05.02.2016 | 11:57
Zitat von Bernhard51 anzeigen
Herr Bernhard, so ganz verstehe ich sie nicht. Sie haben sich während der Ansparphase die Steuer und die SV gespart. In der Auszahlphase wird das als Einkünfte mit den SV-Anteilen wieder belastet. Würden sie sich das nur teilweise auszahlen lassen - wenn die Option möglich ist - könnten sie die SV-Beiträge sparen (1/20 der Bezugsgrösse) Die Steuern sind trotzdem fällig. Letztendlich ist die BaV als Zusätzliche Rente gedacht und nicht als Bargeldeinkommen in einer Summe. Was ich verstehe ist, dass man zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht alle Fakten kannte. Das wird auch heute immer noch verschleiert. Als ich 2008 über den AG die BaV abschloss, war mir die Zillmerung nicht bekannt. Darüber wurde tatsächlich Stillschweigen bewahrt. Nachberechnungen ergaben, dass man die ersten fünf Jahre nur für den Vermittler gespart hatte.
Bernhard51am 05.02.2016 | 12:08
Es gibt im Netz Beispielrechnungen, wo die angebliche Steuerersparniss usw. in echten Beträgen nachvollzogen wurde. Unterm Strich ist man halt im Minus. Natürlich sollte man für die Zusatzrente etwas zur Seite legen. Je nach der persönlichen Situation hätte ich die Beträge besser in die zusätzliche Tilgung des Hauskredites gesteckt. Das hätte sich eher gelohnt. Denn auch ein schuldenfreies Haus ist im Alter dann eine "Zusatzrente". Was mich aber am meisten stört ist die Tatsache, dass es für die Altverträge keinen Bestandsschutz gab hinsichtlich der Belastung mit Kranken- und Pflegeversicherung in der Auszahlphase. Jeder, der heute so eine BAV bedient, sollte sein Sparverhalten nochmal hinterfragen und nach besseren Alternativen suchen. Ich kenne einige, die in der Auszahlphase plötzlich sehr überrascht waren, wie wenig rentabel die vorher so hochgelobte Geschichte war.
Vor der Renteam 05.02.2016 | 13:08
Nun ja, die Gesamtretabilität ist sehr komplex zu berechnen. Sie werden nie alle Fakten bekommen, die hat noch nicht einmal der Kleinlein. Ich habe das zeithalber auch noch nicht genau berechnet - ich habe aber noch Zeit, weil ich die monatl. Bezugsgrösse noch nicht erreicht habe. Sollte ich einen Vertrag auflösen, würde das auch steuerlich nicht ins Gewicht fallen, da ich nicht zum Jahresabschluss in Rente gehen werde. Es hängt auch mit den garantierten Zinsen ab und wie die Überschüsse angelegt werden. Auf die Schlussüberschüsse braucht man nicht zu schauen, da die dank Basel III immer geringer ausfallen werden. Und bezüglich der heutigen Neuverträge könnte das schon ins Minus gehen. Das mit dem Hauskredit wäre sicherlich besser gewesen. Ich hatte mir das in 2006 und später auch überlegt und konnte mich zu div. Fondsanlagen nicht durchringen. Heute würde ich ETF's auf die grössten Aktienindizes bevorzugen. Ich muss auch sagen, dass ich mich erst mit 40 für die AV interessiert habe. Das ist heute in unserer Firma nicht anders. Aber eines ist auch klar: Wer nichts zurücklegt, hat auch nichts. Und das Kapital, an das man herankommt, ist nicht plünderungssicher! :)
Udo F. am 05.02.2016 | 15:15
Zitat von Bernhard51 anzeigen
Das schlimme daran ist, daß es keinen Bestandschutz bzw. Vertrauenschutz für bereits bestehende Betriebsrenten-Verträge gab, obwohl man mit Gesetzen nach rechtsstaatlichen Prinzipien nicht rückwirkend in Verträge eingreifen darf. Umso schlimmer war es, daß Richter und Rechtssprechung dies aber abgesegnet haben, wo selbst bekannte Verfassungsrechtler nur mit dem Kopf geschüttelt haben. Dabei mußte man die Frage aufwerfen, ob unsere Richter und Rechtssprechung wirklich unabhängig sind oder nur am Gängelband des Staates bzw. der Politiker gehen. Eine solche Diskussion führt aber zu nichts, man kann zukünftig bestenfalls Altersvorsorgeprodukte aus dem Wege gehen, wo der Staat seine Finger drinnen hat. Nur so kann mit sicherer seine Altersvorsorge planen und durchführen.
Bergeram 05.02.2016 | 18:40
Nach Auszahlung der Summe jetzt im Rentenalter muss die komplette Summe nachversteuert werden. Ausserdem berechnet die Krankenkasse Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Herr Bernhard, so ganz verstehe ich sie nicht. Sie haben sich während der Ansparphase die Steuer und die SV gespart. In der Auszahlphase wird das als Einkünfte mit den SV-Anteilen wieder belastet.
Nein, das ist nicht ganz richtig. Wenn der AG nichts dazugibt, sparen AG und AN jeweils ihren Anteil an den Sozialabgaben. Wenn die Betriebsrente ausgezahlt wird, zahlst du als AN die Sozialabgaben alleine. Jetzt ist kein AG mehr da, welcher dir die Hälfte abnimmt. Per Saldo bleibt der AN auf einen halben Anteil Sozialabgaben sozusagen sitzen. Mit der Steuer hast du dagegen recht, das ist im Endeffekt zur eine Verlagerung in die Rentenphase.
Vor der Renteam 06.02.2016 | 11:26
Das mit den doppelten SV-Beträgen ist auch richtig. Ich wollte hier auf das Prinzip der nachgelagerten Belastung hinweisen - sowohl steuerlich als auch SV-pflichtig. Schönes Wochenende!
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