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Experten-Antwort

Betriebliche Altersvorsorge kündigen und Rückkaufswert auszahlen lassen?

von Snoopy7823.06.2018 | 13:04
1743 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe eigentlich gelesen, dass es ein unmögliches Unterfangen sein soll, eine betriebliche Altersvorsorge vor Rentenbeginn zu kündigen und sich den Rückkaufswert auszahlen zu lassen. Allerdings wirkt mein regelmäßiges Infoblatt und der Versicherungsschein irgendwie so, als sei das ohne Probleme jederzeit möglich. Name: Aufgeschobene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr und Garantiezeit nach Tarif FRT Versicherungsbeginn ist der 01.04.2015 Monatlich werden mir 90 Euro vom Bruttolohn abgezogen. Der Arbeitgeber zahlte bisher immer 18 Euro drauf. "Kündigen Sie den Vertrag vor Eintritt der gesetzlichen Unfallbarkeit, erhalten Sie den garantierten Rückkaufswert aus dem verfallbaren Teil des Vertrags." Dann folgt eine Tabelle "beginnend mit dem 01.04.2016" und dort steht bei dem 01.04.2018 zb. ein auszahlbarer Rückkaufswert vn 2629,14 und bei Rückkauf ein berücksichtiger Abzug von 90 Euro. Im Versicherungsschein steht unter "Kündigung vor Rentenbeginn" "Nach Kündigung haben Sie ein Anspruch auf den Rückkaufswert nach §169 Absatz 3 VVG. Der Rückkaufswert ist das zum Kündigungszeitpunkt berechnete Deckungskapital Ihrer Versicherung, mindestens jedoch der Betrag eines Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt." In der jährlichen Mittelung steht ebenfalls unter "Wert der Versicherung bei Rückkauf zum 01.05.2018 = 2.713,03 Euro. Kann ich diesen Vertrag nun kündigen und mir den Rückkaufswert auszahlen lassen? Wenn ja, muss ich davon nicht noch z.b. Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen oder bekomme ich dann, sollte das möglich sein, diesen Betrag auf mein Konto ohne weitere Folgen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.06.2018 | 10:41

Wenden Sie sich bitte mit dieser Frage an Ihren Versicherer bzw. Arbeitgeber.

4 Antworten

Riesteram 23.06.2018 | 16:53
Warum antwortet nur keiner? Vielleicht weil man sinniger Weise eine solche Frage seinem Versicherer stellt mit dem man den Vertrag geschlossen hat? Merkwürdig, dass Sie nicht selbst auf diese naheliegende Lösung gekommen sind!
Schorscham 12.09.2018 | 11:19
Der Arbeitgeber könnte aufgrund seiner Zuschüsse ein Mitspracherecht haben und im Kündigungsfall eventuell Geld von Ihnen zurückfordern. Klären Sie das also erst einmal mit Ihrem Arbeitgeber, bevor Sie voreilig handeln. MfG
Freundlich antwortenam 12.09.2018 | 10:46
Schade , dass "Riester" so zynisch antwortet. Wofür ist solch ein Forum? Es schadet doch nicht, sich mehrerer Infoquellen zu bedienen. Die Verwirrung ob der Angaben in den Rückkaufswertmitteilungen kann ich nachvollziehen. Ich warte auch schon seit 10 Tagen auf eine verbindliche Aussage meines Anbieters...soviel zu " mit dem Versicherer in Verbindung setzen". Warum nur immer gleich so unfreundlich reagieren.
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