Bei einer monatlichen Betriebsrente in Höhe von 390 Euro sind Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Sie haben dann auch den vollen Beitragssatz zu zahlen, allerdings unterscheiden die Krankenkassen hier zw. dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz. Für Sie würde in diesem Fall der ermäßigte Beitragssatz gelten. Was dies genau in Zahlen bedeutet, bitten wir Sie, bei Ihrer zuständigen Krankenkasse abzuklären.