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Experten-Antwort

Betriebsrente und Erwerbsminderungsrente

von Ratsuchende15.02.2012 | 10:09
13704 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Aufgrund schwerer Krankheit bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit. Ich habe nun erfahren, dass ich evtl. Anspruch auf eine Betriebsrente von einem früheren Arbeitgeber habe. Wird diese Betriebsrente dann auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet? Ich könnte die Rente wirklich sehr gut gebrauchen weil ich so hohe Kosten für medizinischen Bedarf habe. Das würde mir wirklich helfen. Danke für Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.02.2012 | 10:24

Hallo Ratsuchende,

Betriebsrenten werden nicht auf Erwerbsminderungsrenten angerechnet - diese Rente würde Ihnen zusätzlich zur Verfügung stehen.

8 Antworten

Hansam 15.02.2012 | 10:37
Ich erhalte auch nach 36 Jahren Arbeit, EU-Rente auf unbestimmte Dauer. Die Firma zahlt mir zum Glück im Unglück, eine Betriebsrente. Diese wird nicht, mit der EU-Rente verrechnet. Alles Gute!
Harryam 15.02.2012 | 13:21
Für Antrag auf Betriebsrente reicht es in der Regel, wenn Sie erst mal hinzuschreiben, dass Sie sie beantragen und eine Kopie des kompletten DRV-Rentenbescheids mitschicken. Falls die mehr brauchen, fragen sie schon nach. Aber erst einmal schnell melden, die mir bekannten Betriebsrententräger zahlen erst ab Datum der Antragstellung (auch formloser), nicht ab Beginn der EM-Rente!
Ratsuchendeam 15.02.2012 | 11:42
Vielen herzlichen Dank für die schnellen Antworten. Das sind gute Nachrichten für mich und ich werde gleich versuchen jemanden zu finden der mir bei dem Antrag für die Betriebsrente hilft die ich dann hoffentlich auch bekomme. Ich bin mit allem völlig überfordert und immer dankbar, dass es Menschen gibt die helfen so wie hier. Nochmals vielen Dank.
Krämersam 15.02.2012 | 14:39
" Der Anspruch auf Betriebsrente besteht ab dem Zeitpunkt, von dem an Anspruch auf gesetzliche Rente bestehen würde, wenn Sie dort versichert wären. " So wird es bei vielen Betriebsrenten auch gehandhabt. Letztlich kommt es alleine aber auf die Bedingungen ( AGB) zur Betriebsrente an, ab wann die Zahlung erfolgt. Also ist auch grundsätzlich erst die Zahlung ab Antragstellung möglich. Darum sind Sie in jedem Falel gut beraten alles so schnell wie möglich in die Wege zu leiten.
Jimmyam 15.02.2012 | 15:54
Unterliegt so eine Betriebsrente der Versicherungspflicht der Kranken- und Pflegeversicherung bzw. sind bei einer freiwilligen Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse auch von der Betriebsrente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen?
Harryam 15.02.2012 | 18:31
Ja, und zwar ohne Beteiligung des Rententrägers.
W*lfgangam 16.02.2012 | 22:45
Hallo Jimmy, bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der KV ist die Betriebsrente der 'gesamten wirtschaftlichen Leistungskraft' des Mitglieds zuzuordnen - fließt also dem Gesamteinkommen zu, danach ist der gesamte KV-Beitrag (ggf. bis zur Max.-Grenze) festzusetzen. Von der Betriebsrente werden dann natürlich keine KV/PV-Beiträge (zusätzlich, rund 17,5 %) wie bei pflichtversicherten KK-Mitgliedern abgezogen, das zahlen Sie mit den freiwilligen Beiträgen selbst - und erhalten noch zz. 7,3 % KV-Zuschuss von der Rentenversicherung auf die Rente mit ausgezahlt. Allerdings, wenn Sie HEUTE freiwilliges Mitglied der KK sind, heißt das nicht, das Sie es auch bei Rentenbeginn sind. Im 'Normalfall' werden Sie dann (wieder) Pflichtmitglied sein, und damit gehen die 17,5 von der Betriebsrente weg. Gerade im Hinblick auf mögliche/künftige ATZ-Regelungen und Rente im Voraus zu wissen, was Netto wirklich in der Tasche bleibt. Gruß w.
Betriebsrente am 17.02.2012 | 13:50
Da kann man es wieder einmal sehen User Harry beantwortet eine Frage mit einem Satz, klar, eindeutig,korrekt, für jedermann zu verstehen User Wgang benötigt eine halbe Seite, wirr, unverständlich, widersprüchlich, unklar, ohne klare Linie.
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