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Experten-Antwort

Betriebsrenten / Doppelverbeitragung

von Ilse07.07.2019 | 11:02
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5 Antworten

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Hallo Zusammen Weiß jemand Neues zu dem Thema ? Wann endet dieser Betrug ? Grüsse

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ilse,

leider können wir in diesem Forum keine Stellungnahme zu diesem Thema abgeben. Ihre Anfrage betrifft die Vorschriften der gesetzlichen Krankenkasse.

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4 Antworten

KSCam 07.07.2019 | 14:36
Dies ist eine Frage an die Krankenversicherung, bzw. an die Politik. DaDa sind Sie im Rentenforum falsch, genauso könnten Sie Ihren Frisör fragen.
Beitragam 07.07.2019 | 18:05
Bitte belegen: § 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,3.eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder5.einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248agelten entsprechend. (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
W*lfgangam 08.07.2019 | 20:40
Hallo Ilse, verzichten Sie in Ihrer ESt-Erklärung doch einfach auf den Sonderausgabenabzug - und die Gemeinschaft der Steuerzahler dankt es Ihnen gleich doppelt ;-) SV-Kassen/deren 'Einwohner' sicher nicht ...steigende Beiträge wg. Mindereinnahmen – dann fangen Sie wieder 'doppelt' an zu meckern *g Aktuell finden Sie zu diesem Thema mehr über die Suchmaschine Ihres Vertrauens, als es hier ob dieser 'unausgegorenen' Idee/Initiative - lesen Sie hier diese spontanen Beiträge: https://www.asscompact.de/nachrichten/bundesrat-macht-sich-f%C3%… https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/doppelverbeitra… Ob am Ende nur heiße politische Luft gewedelt (zur Abkühlung des eigenen Wahlviehs ;-)) worden ist, oder daraus mal ein ernsthafter Gesetzentwurf wird/mit welchem Ausgang??? ...warten Sie einfach ab. Das DRV-Forum hat dazu aktuell keine Antwort parat – Ihre Ausgangsfrage ist wohl KV-speziell, daher hier mal reinschauen/nachfragen: https://www.krankenkassenforum.de/ und gerne über Ergebnisse berichten :-) Gruß w.
Anonymam 08.07.2019 | 23:56
Hallo Ilse, bei Doppelverbeitragung regen Sie sich auf. Wieso regen Sie sich denn nicht dann bei der Besteuerung auch auf? Ist es Ihnen seit Jahren entgangen, dass Sie ihr Geld fast 10fach versteuern? Sie zahlen Lohnsteuer von Ihrem Gehalt, dann aber wieder Mehrwertsteuer, EEG-Umlage, Ökosteuer, Grunfsteuer usw. Und das ist Ihnen seit Jahren nicht aufgefallen.
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