Arbeitseinkommen ist regelmäßig pauschalierend zu ermitteln.
Ermitteln selbständig Tätige ihren steuerrechtlichen Gewinn im Wege des Betriebs -vermögensvergleichs, kann ein monatliches Arbeitseinkommen nicht nachgewiesen werden. In diesen Fällen wird das monatliche Einkommen ermittelt, in dem das Jahreseinkommen durch die Zahl der Kalendermonate, in denen es erzielt wurde, geteilt wird. Es kommt also bei Ihnen darauf an, in welchem Zeitraum Sie Ihre Einkünfte/Hinzuverdienst erzielt haben und ob Sie dies nachweisen können ( z.B. Gewerbeabmeldung etc. ).
Ermitteln selbständig Tätige ihren Gewinn im Wege der Einnahmenüberschussrechnung und weisen sie den Gewinn monatlich nach, wird der monatlich nachgewiesene Gewinn bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen berücksichtigt.