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Bewertung von Bezug von Rente wegen voller Erwerbsminderung im Versorgungsausgleich

von torridelbenaco01.02.2018 | 22:14
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Hallo, ich habe heute eine dringende Frage. Bei mir liegt folgender Sachverhalt vor: Ich beziehe seit Oktober 2010 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Im Dezember 2011 bin ich eine Ehe eingegangen, die nun geschieden werden soll. Die Ehezeit wurde fuer den Zeitraum von 01.12.1011 bis 31.03.2017 festgelegt. In diesem kompletten Zeitraum habe ich die volle Erwerbsminderungsrente erhalten und keinerlei Betraege an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt. Meine Frage ist daher heute, ob ich trotzdem damit rechnen muss, dass ein auszugleichender Betrag enstanden, obwohl ich in der kompletten Ehezeit lediglich die Rente bezogen habe und absolut keinerlei Beitraege einbezahlt habe? Ich moechte mich bereits sehr fuer eine Antwort bedanken.

4 Antworten

W*lfgangam 01.02.2018 | 22:52
Hallo torridelbenaco, vereinfacht: auch in dieser Zeit sind Ihrerseits Rentenansprüche durch Rentenbezugszeit/Zurechungszeit entstanden, die im Rahmen einer fiktiven Rentenberechnung zum Ehezeitende ermittelt und in einen teilbaren Anspruch umgerechnet werden. Die dazu ermittelten Werte werden Ihnen seitens der DRV noch mitgeteilt, genau wie auch die der anderen Seite - geht es nur um Versorgungsausgleich in der Rente, können Sie dann einfach die Differenz bilden (was muss ich abgeben, was bekommen ich wieder). Bei weiteren Versorgungssystemen wird es 'etwas' komplizierter. Gruß w.
torridelbenacoam 01.02.2018 | 23:26
Hallo, vielen Dank fuer die sehr schnelle Antwort.Ich hatte noch vergessen meinem Beitrag die Information hinzuzufuegen, dass meine Ehefrau waehrend der gesamten Ehezeit von Dezember 2011 bis Maerz 2017 niemals gearbeitet hat, obwohl sie haette arbeiten koennen (Sie hat ein Hochschuldiplom). Wir haben keine Kinder und sie hat in all der Ehezeit zusammen mit mir von meiner EU Rente von ca. 850 Euro netto gelebt. Wird sich dieser Umstand, dass meine Ehefrau niemals etwas zum Haushalt beigetragen hat eventuell mildernd fuer mich auswirken (z.B. unbillige Haerte), oder muss ich wirklich meine erworbenen Ansprueche durch meinen Eu Rentenbezug durch die genannte fiktive Hochrechnung mit meiner Ehefrau teilen? Ich bedanke mich bereits im voraus!
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