Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo "Antragsteller EU Rente",
wie Sie aus den Antworten von "Meine Erfahrung" und "Auskenner" entnehmen können, ist dies wirklich vom Einzelfall abhängig. Eine regelmäßige Dauer kann insoweit auch von hier aus nicht benannt werden. Damit eine schnellstmögliche Einberufung in die Klinik erfolgen kann, sollten Sie sich zunächst mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Wenn noch keine Bewilligung ausgesprochen wurde, kann man vielleicht eine Rehabilitationseinrichtung aussuchen, in der möglichst schnell eine Einberufung erfolgen kann. Vielleicht kann auch sofort ein Termin vereinbart werden.
Wir wünschen Ihnen auf alle Fälle viel Erfolg bei der Durchführung der Rehabilitationsleistung.
Ihr Experte
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