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Experten-Antwort

BG-Nachzahlung und die Folgen?

von Michaela19.12.2016 | 14:39
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5 Antworten

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Hallo :) kurze Erklärung zum Verständnis: Ich bin 2011 erkrankt, habe bis 01/2013 das Krankengeld ganz ausgeschöpft. Danach trat die Agentur für Arbeit in Leistung (ALG I), inkl. einer nötigen Umschulung. Seit 01/2016 erhalte ich nur Unterstützung bezüglich der Miete. Nun habe ich endlich den Bescheid der BG erhalten, dass meine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wurde. Ich erhalte ab 01/2017 eine kleine Erwerbsminderungsrente, und soll Nachzahlungen rückwirkend erhalten. Nun zu meiner eigentlichen Frage: die Agentur möchte eine Kopie des Bescheides, um zu berechnen was sie mir weiterhin zahlen (sofern dem so sein sollte). Auf dem Bescheid steht nun auch der Nachzahlungsbetrag. Hat die Agentur ein Anrecht auf einen Teil dieses Geldes? Die Kosten für die Umschulung wurde der Agentur durch die BG erstattet. Danke für Eure Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Welchen Bescheid will die Agentur? Den der DRV oder den der BG?

Wenn es um die DRV geht werden Nachzahlungen ohnehin gegenseitig abgerechnet und die Agentur dürfte die Information über die Rentenbewilligung bereits haben.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Welchen Bescheid will die Agentur? Den der DRV oder den der BG?

Wenn es um die DRV geht werden Nachzahlungen ohnehin gegenseitig abgerechnet und die Agentur dürfte die Information über die Rentenbewilligung bereits haben.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Wieso fragen Sie im Rentenforum, wenn es um einen Bescheid der BG geht?

Aus Ihrer Frage hier im Forum dachte ich dass Sie auch von der DRV eine Rente bekommen.

Ob Sie aus Sicht der DRV teilweise oder voll erwerbsgemindert sind, kann aus der gestellten Frage nicht beantwortet werden.

Im Zweifel müssen Sie sich beraten lassen und gegebenenfalls den Antrag stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Michaelaam 19.12.2016 | 15:41
Hallo, da es sich bei mir um eine Berufserkrankung handelt, habe ich bisher nur einen Bescheid der BG bezüglich der Erwerbsminderungsrente und Nachzahlung erhalten. Bekomme ich von der Rentenversicherung auch noch Post?
W*lfgangam 19.12.2016 | 19:24
Hallo Michaela, sind Sie noch Kundin der AfA oder bereits des Jobcenters (JC)? Die AfA zahlt keine Unterstützungen, sondern (hier) ALG 1 und sonst nichts. Sofern Sie ALG 2 (JC) erhalten, haben die natürlich ein Interesse daran, anderes Einkommen gegenzurechnen - zur Mitteilung und Vorlage der erforderlichen Unterlagen sind Sie verpflichtet. Im Hinblick auf Ihre Erwerbsminderungsrente kann eine Verrechnung mit der Unfallrente erfolgen, dazu werden Sie noch Post von der DRV erhalten. Und was dann noch 'über' ist, wird ggf. vom JC verrechnet - die haben aber nur Zugriff auf die max. mtl. gezahlten ALG 2 Leistungen ...zurückzahlen müssen Sie da nichts. Legen Sie dem Jobcenter den Bescheid vor (die werden das ALG 2 womöglich einstellen) und warten Sie noch auf den EM-Neuberechungsbescheid der DRV, abschließend kommt noch mal Post von der BG, was von der Nachzahlung noch auszuzahlen ist - kann sich noch ein paar Wochen hinziehen ... Daneben bleibt die (ungestellte) Frage offen, ob Sie sich auch ohne Leistungen des JC weiterhin arbeitsuchend melden sollten - offensichtlich erhalten Sie nur eine teilweise EM-Rente oder eine sogenannte Arbeitsmarktrente, so dass Sie bisher als vermittelbar galten. Mein erster Gedanke: ja, Meldung aufrecht halten ...aber konkreter kann das nur im Beratungsgespräch vor Ort geklärt werden, da es "von der Lage des Einfalles" abhängt. Gruß w.
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