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Experten-Antwort

Bin ich versicherungspflichtig ?

von Trainerin17.09.2013 | 07:05
1836 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin als selbst. Yogatrainerin tätig, nicht als Yogalehrerin, daher meine Frage. Bin ich auch als Trainerin vers.pflichtig ? Dieses Thema ist ein Streitgespräch in unserem Bekanntenkreis und nicht eindeutig geregelt, daher freue ich mich auf klärende Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie wurden zum Thema Versicherungspflicht als selbst. Yogatrainerin von Schade und Tanzbär bestens informiert. Sie können über Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger die Versicherungspflicht auch prüfen lassen und bekommen dann eine schriftliche Mitteilung hierüber.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Tanzbäram 17.09.2013 | 08:30
Kommt darauf an. Bestimmte Gruppen Selbstständiger sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dazu gehören auch Lehrkräfte, wenn sie damit regelmäßig mehr als 450,00 Euro monatlich verdienen (auch nebenberuflich). Der Lehrbegriff wird hier weit ausgelegt: So gehört Nachhilfe ebenso dazu wie Golf- oder Aerobicunterricht. Auch selbständige Coaches, Trainer, Moderatoren, Supervisoren oder Feldenkraispädagogen gelten als Lehrer.Wenn Sie als Lehrer, Erzieher oder Pflegeperson selbständig sind und versicherungspflichtige Arbeitnehmer (auch Auszubildende) beschäftigen, sind Sie nicht rentenversicherungspflichtig.
Schadeam 17.09.2013 | 07:57
Selbständige Lehrer werden versicherungspflichtig, sofern der Gewinn über 450 € im Monat liegt und diese keine Mitarbeiter beschäftigen. Soweit zur Theorie. Ob konkret Versicherungspflicht vorliegt wird im Einzelfall geprüft. Ich meine grundsätzlich ja - für mich gibt es keinen Unterschied zwischen Tanztrainer oder Tanzlehre oder zw. Fahrlehrer und Fahrtrainer, Fußballlehrer oder Fußballtrainer. Wie unterscheiden Sie Yogatrainer oder Yogalehrer?
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