Hallo oller,
für den Fall, dass Sie tatsächlich noch zwei Jahre Arbeitslosengeldanspruch hätten geltend machen können, dann wären auch noch Beiträge eingezahlt worden (siehe Hierzu den Beitrag von Leni). Insbesondere durch den späteren Rentenbeginn hätte sich dann der Rentenabschlag um 7,2 Prozent verringert. Allerdings wäre das Arbeitslosengeld auch nur in der von Leni angegebenen Weise geleistet worden.