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Blockfrist/ Krankengeld

von Falko08.03.2016 | 12:12
2322 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin seit 23 Jahren chronisch krank. Leider fällt mir das Arbeiten zunehmend schwerer. Ich werde also über kurz oder lang nicht um eine Rente herumkommen. Ich weiß, dass Krankengeld 78 Wochen gezahlt werden kann. - Innerhalb der Blockfrist . Wenn ich es richtig verstanden habe setzt sich alle drei Jahre, vom Beginn der ersten Krankschreibung, eine neue Blockfrist in Gang (für dieselbe Diagnose). Da, wie ich oben geschrieben habe, ich seit 23 Jahren dieselbe Erkrankung habe sind also schon, wenn ich es richtig verstanden habe, einige Blockfristen neu gestartet worden. Eine Blockfrist hat bisher noch keinen Stopp des Krankengeldbezugs bewirkt. Nun zur eigentlichen Frage: Ich kann mich nicht mehr zweifelsfrei erinnern, wann das erste Mal eine AU wegen meiner Erkrankung ausgestellt wurde. Woher weiß ich (wie kann ich in Erfahrung bringen) wann die erste Blockfrist begann bzw. wann meine aktuelle Blockfrist begonnen hat? Diese Info wäre sehr nützlich, da vor der Rente vermutlich eine längere Krankschreibung ansteht + Reha Vielen Dank im Voraus Falko

10 Antworten

MWXZam 08.03.2016 | 12:26
Blockfristen- bitte bei deiner Krankenkasse nachfragen.
Falkoam 08.03.2016 | 13:19
Ich möchte "keine schlafende Hunde wecken." - Welche Möglichkeit gibt es sonst noch? Falko
Schorscham 08.03.2016 | 13:52
Vielleicht hilft Ihnen das weiter: http://kv-media.de/kg_dauer.php MfG
Nahlaam 08.03.2016 | 14:36
Zitat von Falko anzeigenausblenden
Blockfristen- bitte bei deiner Krankenkasse nachfragen.
Ich möchte "keine schlafende Hunde wecken." - Welche Möglichkeit gibt es sonst noch? Falko
Sie können sich für den Anfang einfach mal eine Aufstellung über alle gespeicherten Arbeitsunfähigkeitszeiten ausdrucken lassen - das geht auch in einer Geschäftsstelle vor Ort, da werden keine "schlafenden Hunde" geweckt.
Falkoam 08.03.2016 | 14:52
Ich möchte "keine schlafende Hunde wecken." - Welche Möglichkeit gibt es sonst noch? Falko
Sie können sich für den Anfang einfach mal eine Aufstellung über alle gespeicherten Arbeitsunfähigkeitszeiten ausdrucken lassen - das geht auch in einer Geschäftsstelle vor Ort, da werden keine "schlafenden Hunde" geweckt.
Ich war während der letzten 23 Jahre bei vier verschiedenen Krankenkassen. - Ich kann mir nicht vorstellen, dass das etwas bringt. Falko
tussiam 08.03.2016 | 17:20
stellen sie einfach den erwerbsminderungsrentenantrag, dann werden sie doch sehen was passiert, vielleicht werden sie ja auf grund ihrer schweren erkrankungen garnicht zur reha geschickt??????? kann doch sein dass gleich die rente durchgeht, wenn drv erkennt dass reha nicht zum erfolg führt bei schweren erkrankungen: da spielt doch kg dann garkeine rolle mehr! und wenn sie schwer krank sind dann lassen sie sich krank schreiben, die kk teilt in dem kg-bescheid ja die dauer des kg-bezuges mit und schon wissen sie wie lange es gezahlt wird. wenn kg dann ausläuft dann alg1 nach § 145 nahtlosigkeit beantragen bis rente entschieden ist. wird auch bei krankheit ohne kündigung des ag. gezahlt. wo ist also ihr problem? wenn man schwere erkrankungen hat stellt sich doch diese frage garnicht oder? entweder ich kann noch arbeiten oder eben nicht, dass ist doch unabhängig von der dauer des kg!
Nahlaam 08.03.2016 | 17:16
Nehmen Sie die Krankenkasse, bei der Sie die letzten fünf Jahre waren. Das sollte reichen.
tussiam 08.03.2016 | 17:41
na ja klar schorch aber dann hilft eben erstmal nur hartz4 bis alles entschieden ist, es sei denn man hat vermögen. alg1 wird ja auch 12 monate gezahlt und im normalfall ist dann auch der rentenantrag bearbeitet. klar in die glaskugel sehen kann man nicht. aber bei 23 jahren schwerer erkrankung denke ich dass es relativ zügig bearbeitet werden kann. darum sollte sie jetzt rentenantrag stellen solange sie noch erwerbseinkommen hat benötigt sie doch noch kein krankengeld, dann bekommt sie ja auch erstmal 6 wpchen lohnfortzahlung usw. wenn sie wirklich so schwer erkrankt ist hat sie doch gar keine andere wahl oder?
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