Hallo, Ted,
diese Frage zielt auf folgende Einkünfte ab:
– Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 13a, 14 und 14a EStG),
– Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17 EStG) und
– Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG).
Wenn Sie mit Kapitalerträgen vielmehr Kapitalvermögen (§ 20 EStG) meinten, wäre dies nicht mitzurechnen. Entscheidend ist bei der Prüfung, ob die Kapitalerträge unter eine der drei zunächst genannten Rubriken einzuordnen ist und im Steuerbescheid so deklariert werden.