Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Claudia66,
nein, das handhaben die Rentenversicherungsträger unterschiedlich und auch individuell nach Einzelfall. Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es jedenfalls nicht. Soweit Sie sich unsicher sind, ob Ihr Schreiben beim zuständigen Rentenversicherungsträger angekommen ist, sollten Sie sich direkt mit dem konkreten Adressaten in Verbindung setzen. Im Zweifel haben Sie auch immer die Möglichkeit - gerade auch bei mitzusendenden wichtigen Unterlagen - den Brief mittels Einschreiben zu versenden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.