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Zur Experten-Antwort springenHallo Lars,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung/Alterssicherung nicht möglich, arbeitsrechtliche Fragen zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage zu den Unterschieden zwischen Teilzeit in Elternzeit und Brückenteilzeit nur an Ihren Arbeitgeber, Ihre Personalvertretung/Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verweisen kann.
Zur sozialversicherungsrechtlichen Fragestellung kann ich lediglich anmerken, dass es sich sowohl bei der Teilzeit in Elternzeit, als auch bei der Brückenteilzeit um Teilzeitarbeitsmodelle handelt, welche - im Vergleich mit einer Vollzeitbeschäftigung - aufgrund der geringeren Arbeitsentgelte/Rentenversicherungsbeiträge zu einer geringeren Erhöhung der Rentenanwartschaften führen als eine vergleichbare Vollzeitbeschäftigung. Ob es sich bei der ausgeübten Teilzeitbeschäftigung um eine Brückenteilzeit oder eine Teilzeit in Elternzeit handelt, ist rentenversicherungsrechtich letztlich ohne Relevanz.
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