Hallo Ostfriese,
die Entscheidung, ob und wie Versorgungsanwartschaften aus der Ehezeit aufgrund eines Versorgungsausgleiches auf die Parteien aufzuteilen sind, wird durch das Familiengericht getroffen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Rechtspfleger des Familiengerichts oder an einen Anwalt.