Hallo Katrin,
in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vorschrift, wonach immer nur eine, nämlich die höchste Rente zu zahlen ist. Die Zahlung einer vollen Erwerbsminderungsrente neben einer weiteren Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist damit eigentlich ausgeschlossen. Möglich ist allerdings, dass ihr Bekannter eventuell neben der gesetzlichen Rente eine Rente aus einer anderen Versorgung, z. B. einer privaten Rentenversicherung erhält.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung