Hallo Elli,
neben dem Bezug einer Rente wegen Berufsunfähigkeit darf ein Hinzuverdienst erzielt werden, der über der 450 EUR Grenze liegt und individuell zu ermitteln ist. Diese Angaben erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Die Art der Tätigkeit spielt keine Rolle. Es kommt lediglich auf die Höhe des Hinzuverdienstes an.