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Experten-Antwort

BU und MinijobBeziehe

von maurer25.10.2016 | 12:29
841 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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BU-Rentner, Jahrgang 1956.Kann mit 63 Jahren und 10 Mon.in vorzeitige Rente für langj.Versicherte gehen. Möchte einen Minijob annehmen. Macht der Verzicht auf RV-Pflicht , Sinn.Was wäre noch zu beachten? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, können Sie bereits mit 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen in Anspruch nehmen.

Für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte muss ist die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein, damit Versicherte mit Jahrgang 1956 diese Altersrente mit 63 Jahren und 10 Monaten ohne Abschläge in Anspruch nehmen können.

Sofern die notwendige Anzahl an berücksichtigungsfähigen Monaten bei der jeweiligen Wartezeit noch nicht erfüllt ist, kann im Einzelfall ein Minijob mit aufgestockten eigenen Beiträgen (d.h. ohne Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht) helfen, die Wartezeit zu erfüllen.

Wir empfehlen daher, auch im Hinblick auf eine evtl. Erhöhung der Entgeltpunkte, ein persönliches Beratungsgespräch in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Konrad Schießlam 25.10.2016 | 17:57
Bei voller Nutzung von 450 ohne Steuerbescheinigung stehen Ihnen monatlich 450 Euro mehr zur Verfügung, wenn Sie ausdrücklich dem Arbeitgeber mitteilen das Sie keine Eigenleistung von monatlich 16,65 erbringen wollen. MfG.
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