Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSofern die "freiberufliche" Tätigkeit als Physiotherapeut zwar auf eigene Rechnung, aber in Abhängigkeit von Heilkundigen nach deren Weisung ausgeführt wird und kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, dann unterliegen Sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hallo Legolas,
den Ausführungen von Schade stimmen wir bei.
Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Das müssen Sie entscheiden!
Mit dem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung werden auch andere Ansprüche erworben. Es kann sein, dass noch eine bestimmte Anzahl an Beiträgen fehlt um eine vorgezogene Altersrente beanspruchen zu können. Auch Hinterbliebenenrenten und Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe sind betroffen.
Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
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