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BU Versicherung

von Legolas05.03.2010 | 16:41
915 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Besteht für einen Selbständigen Geschäftsführer einer GmbH Berufsunfähigkeitsschutz in der ges. Rentenvers. wenn er 1963 geboren wurdeund freiwillige Beiträge leistet? Meines Wissens gibt es die BU für Selbständige gar nicht mehr.

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 08.03.2010 | 11:20

Sofern die "freiberufliche" Tätigkeit als Physiotherapeut zwar auf eigene Rechnung, aber in Abhängigkeit von Heilkundigen nach deren Weisung ausgeführt wird und kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, dann unterliegen Sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Moderatoren-Antwortam 08.03.2010 | 16:08

Hallo Legolas,

den Ausführungen von Schade stimmen wir bei.

Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Moderatoren-Antwortam 10.03.2010 | 09:07

Das müssen Sie entscheiden!

Mit dem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung werden auch andere Ansprüche erworben. Es kann sein, dass noch eine bestimmte Anzahl an Beiträgen fehlt um eine vorgezogene Altersrente beanspruchen zu können. Auch Hinterbliebenenrenten und Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe sind betroffen.

Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

2 Antworten

Schadeam 05.03.2010 | 17:56
Berufsunfähigkeit kann bei diesem Jahrgang nicht mehr zur Rente führen. Erwerbsminderung kann sehr wohl zur Rente führen, wenn die Versicherungszeiten erfüllt sind. Eine Freiwillige Versicherung hilft, wenn vor 1984 bereits 5 Beitragsjahre liegen und seit Januar 1984 jeder Monat rentenrechtlich belegt ist. Eine individuelle Beratung bei der DRV sagt Ihnen, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Legolasam 09.03.2010 | 14:43
Damit eine Rente wegen Erwerbsminderung tatsächlich zu einer Rente führt muss der Versicherte den Kopf praktisch unter seinem Arm tragen. Die Verweisungsklausel in eine ander Tätigkeit gar nicht brücksichtigt. Wenn ich nun als Selbständiger den Mindestbeitrag von knapp 80,-€ monatlich bezahle macht es doch mehr Sinn für diesen Beitrag eine private BU abzuschließen, oder? Der Vertrag vereist nicht auf eine ander Tätigkeit und leistet ab 50% BU.
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