Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Buerodienst Versicherungsfrei?

von Isolde25.07.2009 | 21:15
767 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bitte um Auskunft: Ich war arbeitslos und habe mit einen kleinen buerodienst eine existenz gegruendet und erhalte einen gruenderzuschuss von der arbeitsagentur. Ich organisiere Bueros, mache ablgae, versende mailings, bearbeite datenbanken usw. Ich gehe davon aus dass ich als selbstaendige nicht Rentenversicherungspflichtig bin. Ist das Korrekt? Vielen Dank fuer die Auskunft.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.07.2009 | 11:27

Die Tatsache, dass Sie einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit beziehen spricht weder für noch gegen das Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für den Eintritt der Versicherungspflicht ist maßgebend, welche Art von selbständiger Tätigkeit ausgeübt wird und wie sich Gesamtumstände gestalten.

Wenn zwar mehrere Auftraggeber vorhanden sind, Sie aber im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, d.h. mindestes fünf Sechstel der Betriebseinnahmen auf diesen einen Auftraggeber entfallen, dann besteht Versicherungspflicht als Selbständige mit einem Auftraggeber.

Es ist aber nicht auszuschließen, dass es sich entgegen Ihrer Annahme um eine abhängige Beschäftigung handelt.

Da uns keine weiteren Details bekannt sind, empfehlen wir Ihnen, sich zur konkreten Klärung Ihres Status an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin zu wenden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/sid_77F5EFB5B44DB32D81E5A1E90B7390DF/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Vor_20der_20Rente/statusfeststellung__node.html__nnn=true

2 Antworten

KSCam 25.07.2009 | 21:27
Ihre Annahme ist wohl richtig, sofern Sie nicht im wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten.
Bescheideneram 28.07.2009 | 06:25
Die Clearingstelle ist nur in objektiven Zweifelsfällen heranzuziehen. Hier: Vordruck V023 an zuständigen Träger. Alles andere zieht das Verfahren sowieso nur in die Länge. Wenn darüber entschieden ist, haben Sie einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid. Und das ist m.E. das, was sie brauchen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026