Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie Tatsache, dass Sie einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit beziehen spricht weder für noch gegen das Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für den Eintritt der Versicherungspflicht ist maßgebend, welche Art von selbständiger Tätigkeit ausgeübt wird und wie sich Gesamtumstände gestalten.
Wenn zwar mehrere Auftraggeber vorhanden sind, Sie aber im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, d.h. mindestes fünf Sechstel der Betriebseinnahmen auf diesen einen Auftraggeber entfallen, dann besteht Versicherungspflicht als Selbständige mit einem Auftraggeber.
Es ist aber nicht auszuschließen, dass es sich entgegen Ihrer Annahme um eine abhängige Beschäftigung handelt.
Da uns keine weiteren Details bekannt sind, empfehlen wir Ihnen, sich zur konkreten Klärung Ihres Status an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin zu wenden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/sid_77F5EFB5B44DB32D81E5A1E90B7390DF/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Vor_20der_20Rente/statusfeststellung__node.html__nnn=true
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