Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEine Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsplatzausstattung) kann in Betracht kommen, wenn die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Mindestversicherungszeit von 15 Jahren) erfüllt sind und die vom Arbeitgeber bereitgestellte ergonomische Arbeitsplatzausstattung im Einzelfall medizinisch nicht ausreichend ist. Das Erfordernis besonderer Büroausstattung unterliegt einer konkreten medizinischen Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der individuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Anforderungen am konkreten Arbeitplatz. In diesen Fällen empfiehlt sich eine entsprechende Antragstellung beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
Benötigt wird der Antrag (Formular G0100), die Anlage zum Antrag (Formular G0133), eine fachärztliche Empfehlung mit Begründung (Verordnung, Attest) und ein Kostenvoranschlag mit ausführlicher Funktionsbeschreibung.
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