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Bundespflegegeldgesetz / SGB IV???

von Ella14.12.2010 | 16:21
1829 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Danke schon mal für die Info, kann man jetzt also sagen, dass österreichische BPGG unserem SGB VI entspricht? Die Stufen im BPGG steigern sich auf 7, bei uns gibt es nur 3 Stufen und die inoffizielle Pflegestufe 4. Die Bemessung der Gelder ist dort auch ganz unterschiedlich... Also BPGG für Österreich und SGB VI für Deutschland? Oder findet es auch für uns Anwendung? Hilfe! Gruß Ellla

6 Antworten

RFn am 14.12.2010 | 17:56
Nur am Rande, Ella: Zwischen den Sozialgesetzbüchern SGB IV, SGB VI und SGB XI ist inhaltlich ein grosser Unterschied. Und nach dem zeitweiligen Anschluss an das Großdeutsche Reich sind Deutschland und Österreich seit 65 Jahren wieder getrennte selbständige Republiken, die jede ihre eigenen Gesetze haben, die nicht miteinander vergleichbar sind.
KSCam 14.12.2010 | 16:36
Die österreichischen Gesetzte gelten in Österreich und die deutschen in Deutschland. Die deutschen Gesetze werden in Berlin gemacht, die österreichischen in Wien. Ist eigentlich logisch - wo wohnen Sie? In D oder A?
-/-am 14.12.2010 | 19:54
SGB VI - Rentenversicherung SGB XI - Pflegeversicherung SGB XII - Sozialhilfe
-/-am 14.12.2010 | 19:56
Fortsetzung SGB XI - Pflegeversicherung SGB XII - Sozialhilfe
W*lfgangam 14.12.2010 | 20:08
Hallo Ella, > bei uns gibt es nur 3 Stufen und die sind unterteilt nach Zeitaufwand ...wir wollen doch nicht schlechter sein, als die Österreicher, wenn es um 'mehr' Stufen geht ;-) Wenn Sie das: http://www.gkv-spitzenverband.de/Rahmenvereinbarungen_Pflege.gkv… durchgeackert haben und mit Ö vergleichen, lassen Sie uns bitte an den Differenzen teilhaben. Und wie die Vorredner sagen, die Vorschriften finden immer nur Anwendung bei Aufenthalt im jeweiligen Geltungsbereich dieser Vorschriften. *auwah, es kann aber auch grenzüberschreitende Regelungen geben - das kann Ihnen nur die jeweilige Pflegekasse hüben wie drüben sagen). Gruß w.
-_-am 15.12.2010 | 00:20
Hinsichtlich der Pflegeversicherung sind Sie hier nicht im richtigen Forum. In der Broschüre erhalten Sie Informationen darüber, welche Auswirkungen eine Wohnortverlegung ins Ausland auf Ihre Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland hat. http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/MerkblattRentn… Weitere Infos: GKV-Spitzenverband, Abteilung Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) Pennefeldsweg 12c 53177 Bonn Tel.: 0228 9530-0 Fax.: 0228-9530-600 E-Mail: post@dvka.de Internet: http://www.dvka.de Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung http://bundesrecht.juris.de/sgb_11
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