Hallo Ahnungslos,
es ist nicht richtig, dass bei Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit keine staatliche Rente gezahlt wird.
Mit Rentenbeginn ab 2001 wird zwar zur Feststellung der Leistungsfähigkeit allein auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abgestellt. Für Versicherte , die nach dem 1.1.1961 geboren sind, entfällt der sogenannte Berufsschutz. Neben den medizinischen müssen noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Zur allgemeinen Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von 5 Jahren mit Beiträgen müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen. Als Auszubildender sind Sie versicherungspflichtig beschäftigt. Unter Beachtung einer evtl. vorzeitigen Wartezeiterfüllung können Sie davon ausgehen, dass ein Versicherungsschutz in der DRV besteht.