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Experten-Antwort

Danke und neue Frage Arbeitszeit

von Monika Berger19.05.2015 | 18:43
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Vielen Dank für die Hilfe bei meiner letzten Frage!!! Nur noch eins: Bei voller EU Rente: darf die Arbeitszeit BIS 3 Stunden betragen oder UNTER 3 Stunden? Um die EU Rente weiterhin zu bekommen: darf ich beispielsweise nur 2 Stunden 59 Minuten arbeiten oder ist eine Arbeitszeit von 3 Stunden in Ordnung? Ich habe nämlich ein Angebot von 3 Stunden 2 x pro Woche, das würde ich schaffen, denke ich. Ist das in Ordnung? Danke im Voraus für jede Antwort, Monika

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Unter folgendem Link steht:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R3.1

„Teilweise Erwerbsminderung liegt nach § 43 Abs. 1 S. 2 SGB VI bei einem gesundheitsbedingt eingeschränkten Leistungsvermögen auf 3 bis unter 6 Stunden täglich vor, gemessen an den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.“

Da es bei der Entscheidung der vollen Erwerbsminderung immer um eine Entscheidung mit Beurteilungs- oder Ermessensspielraum handelt, sollten Sie, um ganz sicher zu gehen, bei ihrem Rentenversicherungsträger nachfragen, ob die geplante Beschäftigung bei drei Stunden täglich, zweimal die Woche, rentenunschädlich ist. Dann haben Sie eine verbindliche Antwort für ihren konkreten Fall.

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7 Antworten

KSCam 19.05.2015 | 19:27
bei 2 mal 3 Stunden pro Woche ist das kein Problem - da kräht kein Hahn danach. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren 2 mal pro Woche 2 Std 59 Min zu arbeiten passiert ebensowenig etwas. :)
Schorscham 19.05.2015 | 20:46
Ein Hahn vielleicht nicht aber eventuell ein gewissenhafter DRV-Mitarbeiter. Fakt ist nun mal, dass nur dann volle Erwerbsminderung vorliegt, wenn das berufliche Leistungsvermögen UNTER 3 Stunden pro Tag liegt. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte daher unbedingt darauf achten, dass die tägliche Arbeitszeit 2,75 Stunden nicht überschreitet. (2 Std 59 Min kennt keine Lohnbuchhaltung und kein halbwegs intelligenter Mensch wird solche utopischen Zeitangaben ernst nehmen.) Ob jemand "danach kräht", hängt von der Tageslaune der zuständigen Sachbearbeiter ab. Wer starke Nerven hat, kann das ja mal austesten. ;-) Ich würde wegen ein paar Minuten zusätzlicher Arbeitszeit jedenfalls nicht meine BU-Rente aufs Spiel setzen.
W*lfgangam 19.05.2015 | 21:57
Hallo Monika Berger, vereinbaren Sie doch einfach 2,5 Std. und stocken den Std.-Lohn entsprechen auf - und schauen dann 'freiwillig' für eine halbe Stunde nach dem Rechten ;-) Letztendlich ist nicht die vereinbarte Arbeitszeit nach Std.-Zettel maßgebend, sondern was Sie aktuell in der Lage sind _tatsächlich_ unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu leisten. Jeder Sachbearbeiter wäre 'schludrig', wenn er nur die vereinbarte Arbeitszeit sehen würde, ohne sich weitere Gedanken zu machen. Mag sein, dass es 'Praxis' ist, solche Fälle/geringe Std.-Zahl einfach auf dem Schreibtisch abzuhaken ...wir haben ja hier genügend Regionalträger, die sich dazu äußern könnten/macht mal 'nen Abfrage-Umlauf ;-) - eine Garantie ist das aber nicht. Gruß w.
Gackiam 19.05.2015 | 22:19
Ein Hahn vielleicht nicht aber eventuell ein gewissenhafter DRV-Mitarbeiter.
Du - und gewissenhaft! Aha. So vereinbar wie ein Bergsteiger beim Tiefseetauchen!
W*lfgangam 19.05.2015 | 22:25
...sind Sie wieder mal der täglichen Insektenspray-Dusche entkommen? Tzz, Kakerlaken werden immer anpassungsfähiger ;-) Gruß w.
Monika Bergeram 20.05.2015 | 00:14
@von Schorsch: nein, so starke Nerven habe ich niciht, da kann ich gern auf ein paar Minuten verzichten!! Danke!
Monika Bergeram 20.05.2015 | 00:08
Was meinen Sie damit? Dass die DRV auch nachsieht, WAS für Arbeit ich habe? Ich bin nämlich Phyisiotherapeutin, und wenn ich 2 Stunden sitze und gemütlich Lymphdrainage gebe, ist das sicher etwas anderes, als wenn ich 2 Stunden Schlaganfall Patienten durch die Gegend wuchte ! Weiß die DRV so etwas oder würde man nur sehen: aha, körperliche Arbeit, kann nicht erwerbsgemindert sein? Ich möchte mich wegen 2 - 3 Stunden bestimmt nicht in die Nesseln setzen. Eine Antwort wäre nett. Ist es wirklich so, dass die Mitarbeiter darauf achten, WELCHE Arbeit man macht? Danke erstmal
Deutsche Rentenversicherung
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