Guten Tag. Darf man auf dem G100 Antrag 2 Kreuzchen machen? 1x G110 und 1x G130?
Ich und mein Arzt möchte G130 (teilhabe), die Kasse möchte G110 (med. Reha).
Geht das, oder ist der Antrag dann ungültig?
Danke
15.06.2011, 10:33
von
Nix
Hallo Tomml! Natürlich dürfen Sie auf dem Antrag angeben : Med. und TA-Leistung. Der RV-Träger prüft dann, ob vorrangig eine medizinische Reha durchgeführt werden kann. Über die TA-Leistung wird dann im Fall einer medizinischen Reha nach Abschluß der medizinischen Rehabilitationsleistung entschieden.
Viele Grüße Nix
15.06.2011, 10:37
Experten-Antwort
Hallo tomml, natürlich dürfen Sie 2 Kreuzchen machen. Kein Antrag wird dadurch ungültig, weil was zuviel oder falsch angekreuzt wurde. Wie "Nix" schon geschrieben hat, entscheidet der Rentenversicherungsträger dann welche Leistung zu erbringen ist.