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Experten-Antwort

Dauernde Erwerbsminderung

von Fragestellerin23.11.2017 | 23:18
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8 Antworten

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Hallo, wie ist es den mit dauernden vollen Erwerbsminderungen? Hat das "dauernd" Ewigkeitswert oder kann es auch aufgehoben werden. Wenn ja, wie und wer kann dies tun?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragestellerin,

die Feststellung einer "dauernden" vollen Erwerbsminderung gibt es eigentlich nicht. Die Bezeichnung "dauernde" Erwerbsminderung wird nur umgangssprachlich verwendet, wenn bei der festgestellten Erwerbsminderung nicht davon ausgegangen wird, dass eine Besserung in absehbarerer Zeit eintreten wird.

Sie werden daher in Ihrem Rentenbescheid den Begriff "dauernde" Erwerbsminderung nicht finden. Vielmehr erhält der Rentenbescheid (bei vermeintlich "dauerhafter" Erwerbsminderung) immer den folgenden Hinweis:

"Wird meine Erwerbsminderung in Zukunft überprüft?

Der Anspruch auf diese Rente besteht, solange die maßgebliche Erwerbsminderung vorliegt. Wir sind daher verpflichtet, von Zeit zu Zeit oder bei Arbeitsaufnahme zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Rente noch vorliegen. Liegen diese nicht mehr vor, ist die Rente zu entziehen. Dies gilt auch für Renten ohne zeitliche Befristung. Die Nachprüfung erfolgt bei allen Versicherten unabhängig von dem bei der Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustand."

Sockenfrau73 hat schon kurz beschrieben, wie eine Nachprüfung abläuft. Im Rahmen der Nachprüfung kann es sogar nochmals zu einer vollständigen Begutachtung kommen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich. Arbeiten Sie mehr, also mindestens drei Stunden täglich, kann unter Umständen Ihr Anspruch auf die Rente entfallen.

Für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR im Kalenderjahr. Wird diese Grenze überschritten, erhalten Sie Ihre Rente ggf. nicht mehr in voller Höhe, sondern gekürzt.

Denken Sie bitte daran, sich vor Aufnahme einer Beschäftigung von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Sockenfrau73am 24.11.2017 | 03:27
Hallo, Die Rentenversicherung behält sich das Recht vor während des Leistungsbezuges der Dauer Erwerbsminderungsrente den Krankheitszustand zu überprüfen. Dabei wird 1 Fragebogen zum ausfüllen geschickt und evtl aktuelle Arztberichte angefordert. Es kann passieren, das dann die volle Erwerbsminderungsrente auf 1 halbe umgestellt wird oder das sie ganz entfällt. MfG
Fortitude oneam 24.11.2017 | 10:28
Hallo, im Prinzip sollte dieses Thema nicht mehr vorkommen. Dies wurde soeben von den Experten ausführlich und verständlich beschrieben. Eine volle unbefristete EMR kann auch von Zeit zu Zeit überprüft werden. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Fragestellerinam 24.11.2017 | 10:37
Danke für die ausführliche und mir sehr hilfreiche Antwort an alle Schreiber. Liebe Grüße Fragenstellerin
J. P.am 19.08.2018 | 19:43
Meine Rente wird seit kurzem bis zum Eintritt der Regelaltersrente "dauerhaft" und nicht mehr befristet gezahlt.
Wuschelam 30.01.2019 | 00:26
Hallo, ich bin seit kurzem von einer eu Rente in eine Dauerrente gekommen.Ich bin jetzt 53 Jahre alt und würde gern versuchen 3 mal 3 Stunden zu Arbeiten. Darf ich 3 Stunden Arbeiten oder eher 2, 5 Stunden. Ich habe auch Angst das die Deutsche Rentenversicherung denkt, jetzt ist man in einer Dauerrente und schon geht man Arbeiten. Wie seht ihr das?
Deutsche Rentenversicherung
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