Hallo Fragestellerin,
die Feststellung einer "dauernden" vollen Erwerbsminderung gibt es eigentlich nicht. Die Bezeichnung "dauernde" Erwerbsminderung wird nur umgangssprachlich verwendet, wenn bei der festgestellten Erwerbsminderung nicht davon ausgegangen wird, dass eine Besserung in absehbarerer Zeit eintreten wird.
Sie werden daher in Ihrem Rentenbescheid den Begriff "dauernde" Erwerbsminderung nicht finden. Vielmehr erhält der Rentenbescheid (bei vermeintlich "dauerhafter" Erwerbsminderung) immer den folgenden Hinweis:
"Wird meine Erwerbsminderung in Zukunft überprüft?
Der Anspruch auf diese Rente besteht, solange die maßgebliche Erwerbsminderung vorliegt. Wir sind daher verpflichtet, von Zeit zu Zeit oder bei Arbeitsaufnahme zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Rente noch vorliegen. Liegen diese nicht mehr vor, ist die Rente zu entziehen. Dies gilt auch für Renten ohne zeitliche Befristung. Die Nachprüfung erfolgt bei allen Versicherten unabhängig von dem bei der Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustand."
Sockenfrau73 hat schon kurz beschrieben, wie eine Nachprüfung abläuft. Im Rahmen der Nachprüfung kann es sogar nochmals zu einer vollständigen Begutachtung kommen.