In welchem Zeitraum und in welcher Form (Untersuchung, Selbstauskunft, ärztl. Attest) Kontrollen bei Renten wegen Erwerbsminderung durchgeführt werden liegt im Ermessen des jeweiligen Rentenversicherungsträgers. Der Gutachter der Rentenversicherung gibt den Zeitraum usw. vor. Eine pauschale Regelung gibt es nicht.