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Dauerrente

von Herbert24.02.2010 | 14:29
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19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum Nach 5 Jahren befristeter Erwerbsminderungsrente bekomme ich jetzt eine Dauerrente zuerkannt.Was heißt das jetzt, und bin ich vor allen Unannehmlichkeiten erlöst??(Gutachter,Anträge,Bescheinigungen evt.Sozialgericht unsw.)Danke für Antworten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Herbert,

die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente auf Dauer bedeutet nicht, dass in Zukunft keine medizinischen Nachuntersuchungen von Seiten der Rentenversicherung mehr erfolgen werden. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass Sie einen weiteren Rentenantrag stellen müssen oder selbst neue Nachweise über Ihren Gesundheitszustand durch die behandelnden Ärzte einreichen müssen. Eine erneute Antragstellung ist erst wieder nötig, wenn die Dauerrente in eine Altersrente umgewandelt werden soll.

18 Antworten

Amadéam 24.02.2010 | 15:04
Von der Deutschen Rentenversicherung können Sie keine Erlösung erwarten. Diese ist im Hinblick mit der von Ihnen gestellte Aufgabe nun wirklich überfordert. Erlösung kann man nur vom Erlöser erwarten. "Es ist in keinem anderen Heil..." Lesen Sie bitte weiter unter: http://reformierte-christen.de/Literatur/Es%20ist%20in%20keinem%… Was kann - wird die Rentenversicherung tun? Nun Sie kann - muss aber nicht - jederzeit einen Kontrolltermin für eine Nachuntersuchung setzen. Machen Sie sich deshalb aber bloß nicht verrückt und legen auch dieses in Gottes Hand. Aufregung bringt - außer Lebenszeitverkürzung -rein gar nichts ein. Wann erreichen Sie denn die nächste Altersgrenze? Lassen Sie sich von einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung prüfen/ berechnen, ob - wann und zu welchen Bedingungen Ihre derzeitige EM-Rente in eine (vorgezogene) Altersrente umgewandelt werden kann. Dann hat es auch mit (medizinischen) Nachuntersuchungen ein Ende. Keine Sorge, ist die eine Sorge erledigt, kommen andere. Das Rundum-Sorglos-Paket kann Ihnen auf Erden niemand schnüren!
Nougatam 24.02.2010 | 15:04
Wahrscheinlich sah der Gutachter bei der letzten Begutachtung keine Besserungswahrscheinlichkeit mehr. Sollten Sie also nicht (warum auch immer; Operation, Schicksal....) wieder gesund werden, beziehen Sie diese rente nun "auf Dauer" wie der Name schon sagt bis zur Regelaltersrente. Nicht ausgeschlossen ist allerdings, dass Sie einen Selbstauskunftbogen nach ungewisser Zeit ausfüllen müssen, ob sich an Ihrem Zustand etwas geändert hat.
Hänschenam 24.02.2010 | 16:50
Die DRV Bund z.b. verschickt alle 2 Jahre regelmässig bei unbefristeten EM-Renten einen Selbstauskunftsbogen. Auch ist in dem Zusammenhang eine Befundsberichtanfrage beim behandelnden Arzt möglich. Weiter nichts.
EU-Rentneram 24.02.2010 | 17:02
Hallo Herbert ich habe ach EU Rente auf Dauer schon seit 5 Jahre habe seit dem von der DRV Nichts gehört.
Drewesam 24.02.2010 | 17:15
Ich habe hier ein Nachprüfungschreiben der DRV Bund mit folgendem Wortlaut vorliegen : " Sie erhalten eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Ein Anspruch auf diese Rente besteht, solange eine maßgebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Der Rentenversicherungsträger ist v e r p f l i c h t e t, von Zeit zu Zeit oder bei Ausübung einer Erwerbsatätigkeit nachzuprüfen, ob die Voraussetzungen für den Bezug der Rente noch gegeben ist. Dies gilt auch ausdrücklich für Renten ohne zeitliche Befristung. Um feststellen zu können, ob sich die Verhältnisse seit Rentenbewilligung geändert haben, überprüfen die Rentenversicherungsträger r e g e l m ä ß i g a l l e 2 J a h r e die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Von der Überprüfung sind a l l e Versicherten betroffen, die eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, ohne Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustandes. "
Unverständlicham 24.02.2010 | 18:12
Also zusammenfassend kann man sagen das, 1. nicht jeder, 2. nicht regelmässig und 3. nicht alle 2 jshre überpürft wird. Ich frage mich allerdings dann wirklich, mit welcher Berechtigung hier offensichtlich jeder Versicherungsträger seine " eigenen " Regeln aufstellt und darum völlig willkürlich und verschieden Verfahren wird. Es ist doch alles eigentlich die Deutsche Rentenversicherung und dann solche Unterschiede bei den einzelnen Trägern ? Und derjenige welcher zufällig von der DRV Bund verwaltet wird, hat dann wohl einfach nur Pech gehabnt, das er alle 2 Jahre gerpüft wird.... Wäre er z.b. bei der DRV Westfalen oder sonst wo , würde er ja event. nicht mehr überpürft ? Das kann ja wohl alles nicht wahr und vor allem rechtlich in Ordnung sein.
Evchenam 24.02.2010 | 18:07
Dass regelmäßig alle zwei Jahre auch bei Dauerrenten überprüft wird, mag vielleicht für die DRV Bund gelten, aber längst nicht für alle Rentenversicherungsträger. Es kann genauso gut sein, dass überhaupt keine Überprüfung mehr statt findet (wenn nicht z.B. durch eine Arbeitsaufnahme Anlass gegeben wird). @ Herbert: Rufen Sie doch einfach gleich morgen bei Ihrem Rentenversicherungsträger an und fragen nach, ob und gfls. wie für Sie eine Überprüfung vorgesehen ist.
Wolfgangam 24.02.2010 | 20:07
Hallo Renten-Fachmann, Unverständlich sprach die unterschiedlichen Verfahrensweisen bei den DRV-Trägern an ...und das zurecht ! Die fehlende 'Einheit' in der DRV trotz Org-Reform ist - für die Versicherten, und die Nicht-DRV-Berater - nach nun 5 Jahren schon mal zum K ... Bis eben wusste ich nicht mal, dass die DRV Bund das (seit wann) alle 2 Jahre praktiziert (ich habe noch nicht einen Selbstauskunftsbogen gesehen) ...wo die Versicherten doch sonst mit jedem DRV-Umschlag ungeöffnet auflaufen ;-) Gruß w.
Renten-Fachmannam 24.02.2010 | 19:51
An Unverständlich: Als blutiger Laie sollte man nicht willkürliche Behauptungen aufstellen. Das Problem der Überprüfungen bei Dauerrente ist ist der Vergangenheit schon mehrmals angesprochen und beantwortet worden. Nur soviel zu allgemeinen Grundsätzen (Ausnahmen sind immer möglich): Bei einer Dauerrente aus medizinischen Gründen unterbleibt in der Regel die Überprüfung. Bei einer Dauerrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt erfolgt die Überprüfung weiterhin. Auch bei der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung kann wegen der maschinellen Meldung einer Beschäftigungsaufnahme eine maschinelle Anfrage zur Überprüfung des Hinzuverdienstes ausgelöst werden.
KSCam 24.02.2010 | 20:26
Aber das mit den ungeöffneten Umschlägen sind doch die LVAler und nicht die Superversicherten der DRV Bund.....;-))) Da muss Ihnen was entgangen sein oder Ihre Region tickt anders als meine. Und als DRV Berater regt man sich nach 5 Jahren über die vielen Uneinheitlichkeiten schon gar nicht mehr auf, weil man ja fürs "arbeiten" und nicht fürs "mitdenken" bezahlt wird.
Wolfgangam 24.02.2010 | 20:50
Hallo Renten-Fachmann, > " interessanter neo-historischer Abriss..." ich kenne den Werdegang schon ein paar Tage länger, respektive die vergangenen und aktiven Selbstständigkeiten. Wenn Sie wollen, lasse ich Sie auch noch ins alte Merkblatt 29 nebst Anlage der BFA "Selbstberechnung der Rente" mit Bleistiftnotizen der früheren neuen Umrechnungsfaktoren zu den WE der Beitragsmarken AR wie AV reinschauen - dann muss ich aber schon sehr gute Laune haben ;-) (Erklärung: die letzte Auflage stammt aus den frühern 80ern. Und ja, die Merkblätter der BfA hatten Tiefgang - heute gibt's nur noch Einheitsbrei, medial aufgehübscht für den nächsten Klogang) <- keine Kritik, es lohnt nur nicht, mit schon Mehrwissen da reinzuschauen - Versichertenkonform eben, wenn die BAmS nicht pünktlich kommt. Gruß w.
Renten-Fachmannam 24.02.2010 | 20:42
KSC, das war mal. Mit der Organisationdreform musste der Bund Versicherungskonten an die Regionalträger abgeben; bei der erstmaligen Vergabe einer Versicherungsnummer erfolgt die Aufteilung anteilig an alle Regionalträger. Und wenn man die selbständigen Handwerksmeister(mit und ohne AN) zu den Superreichen zählt, die waren schon zu Kaisers Zeiten bei den LVA versichert.
Renten-Fachmannam 24.02.2010 | 20:21
Mit der Verfahrensweise der Regionalträger kenne ich mich nicht aus. Die früheren LVA waren zuständig für die Arbeiter, für die bis zum 31.12.1991 die Reichsversicherungsordnung (RVO) galt. Auch spielte auch die Länderhoheit eine gewisse Rolle. Die BfA war für die Angestellten zuständig, für die galt das Angestelltenversicherungsgesetz (AVG). Dieser Unterschied wurde mit dem SGB VI ab 01.01.1992 dem Grunde nach aufgehoben. Historisch bedingt hatten und haben wohl noch die Regionalträger eigene Programme, die aber im Kernbereich bei den Berechnungsvorgängen übereinstimmen. Das modernste ist meiner Kenntnis nach das der DRV Bund. Viele Überprüfungen werden vollautomatisch ausgelöst, kann sein, dass das bei den Regionalträgern unterschiedlich ist. Mit der Organisationsreform zum 01.01.2005 wurden die BfA und der frühere Verband der Rentenversicherungsträger zur DRV Bund vereinheitlicht. Die Regionalträger haben abe weiterhin eine gewisse Selbständigkeit behalten.
Wolfgangam 24.02.2010 | 21:07
Nochmal Hallo, was Sie KSC erzählen, lebt er ...und ist auch für viele andere kein Deut Neues ;-) @KSC ...komischerweise habe ich mehr Fallzahlen der DRV Bund - die ticken/denken vielleicht so: "den Sch... muss ich doch nicht selber ausfüllen, dafür gibt's die Berater-Hansels für Null" ;-) Gruß w.
Pascalam 25.02.2010 | 08:48
>>Und wenn man die selbständigen Handwerksmeister(mit und ohne AN) zu den Superreichen zählt, die waren schon zu Kaisers Zeiten bei den LVA versichert<< Wenn schon, dann richtig: 1. Zu "Kaisers Zeiten" waren Handwerker überhaupt nicht rentenversichert. 2. Die Handwerkerversicherung begann am 1.1.1939. Zuständig war die Angestelltenversicherung. 3. Ab 1.1.1962 wurden die Handwerker dann von der Arbeiterrentenversicherung übernommen. Pascal
TCKam 25.02.2010 | 09:52
Hallo Renten-Fachmann, folgendes zur Information: das Programmsystem der DRV Bund (rV-global) ist nicht das "Modernste". Ganz im Gegenteil. Es besteht überwiegend aus Assembler-Programmen (also einer uralten Maschinenprogrammiersprache), während das Programmmsystem der Regionalträger (GRVS)überwiegend aus Cobol-Programmen beseht. Assembler-Programme sind mittlerweile so gut wie gar keine mehr vorhanden. Ebenso wird bei den Regioanträgern weit mehr -als bei der DRV Bund - voll maschinell erledigt.
Das kann doch nicht wahr sein,am 25.02.2010 | 15:04
In welcher Gesellschaft leben wir eigentlich? Es kann doch nicht sein, dass jemand, der staatliche Leistungen wie eine Eerwerbsunfähigkeitsrente über Jahre oder Jahrzehnte hinweg bezieht, es auch noch als Zumutung enmpfindet, wenn jemand seine Bezugsberechtigung überprüfen will.
uweam 26.02.2010 | 15:45
"In welcher Gesellschaft leben wir eigentlich" Die Frage ist berechtigt! "alle sind vor dem Gesetz gleich" Warum dann diese Ungleichbehandlung? Dass viele "Begutachtungen" nicht einmal diesen Namen verdienen, niemand etwas daran ändern will und in der vielfach von Begutachteten Äußerung gipfelt: "Begutachtung ist wie Vergewaltigung" zeigt, dass es bei den Ablehnungen einer Überprüfung gar nicht um die med. Kontrollen geht. Es geht um die oftmals die Erkrankung nicht erkennende, willkürliche und nicht der med. Wissenschaft entsprechendes Geschreibsel überheblicher Mediziner und der damit verbundenen Verletzung der Menschenwürde des zu Begutachtenden. Zum Glück gibt es, außer diesen Medizinern, auch noch welche, die sich vom Genfer Ärztegelöbnis leiten lassen und nicht mit jeder Begutachtung eigentlich eine Straftatbegehen. So unerklärlich ist deshalb die Ablehnung der Begutachtung bei dieser miesen Qualität der Gutachter nicht. Die Qualität der Gutachten zu verbessern, sollte aber die Aufgabe der Rentenversicherung sein.
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