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Experten-Antwort

Detlef

von Bei Rentenbezug Arbeitsverhälniss kündigen?23.11.2018 | 09:04
135 Ansichten
10 Antworten

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Mein Arbeitgeber sagt das ich meinen Arbeitsvertrag kündigen muss (Kündigungszeit 6 Mon.) oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben muss wenn ich als langjährig Versicherter (geb. 01.1956) mit 63 /8 Mon. zum 01.10.2019 in Rente gehen möchte In diesem Aufhebungsvertrag soll allerdings eine Vertragsklausel versteckt sein,die besagt das ich auf finanzielle Ansprüche verzichte wenn es meinem AG finanziell schlecht geht. Das möchte ich aber nicht unterschreiben. Da man den Rentenantrag ja erst 4 - 5 Monate voher stellen kann, befinde ich mich schon ausserhalb dieser Kündigungsfrist von 6 Mon. (Tarifvertrag) so das ich mich gegenüber meinem AG Vertragswidrig verhalte. Nun die eigentlichen Fragen. Muss ich meinem AG bei der Rente für die Regelaltersrente 65 / 8 Mon. Kündigungen ja oder Nein langjährig Vers. 63 / 8 Mon. Kündigungen ja oder nein und mit welcher Vorlaufzeit. Meiner Meinung nach kann ich doch das Arbeitsverhältniss erst beenden (Kündigen) wenn ich den bewilligten Rentenbescheid vorliegen hab oder hab ich hier einen Denkfehler? mit freundlichen Grüßen Detlef

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.11.2018 | 11:15

Hallo Detlef,

es handelt sich um Fragen die das Arbeitsrecht, hier Ihren Arbeitsvertrag, betreffen. Die Konditionen zur Kündigung ergeben sich aus Ihrem Arbeitsvertrag. Hierzu können wir Sie leider nicht in diesem Forum beraten.

Bitte wenden Sie sich ggf. an Ihren Betriebsrat und lassen sich zu den Kündigungsfristen informieren.

9 Antworten

Besserwisseram 23.11.2018 | 09:20
Ihre Frage kommt aus dem Arbeitsrecht und wird im Rentenforum wohl nicht abschließend beantwortet werden. Schauen Sie doch einmal in Ihren Arbeitsvertrag oder stellen Sie diese Frage Ihrem Betriebsrat.
senf-dazuam 23.11.2018 | 09:42
Oft findet sich im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen auch eine Formulierung, nachder ein Beginn einer abschlagsfreien Rente oder der Regelaltersrente das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet. Im Zweifelsfall fragen Sie einen guten Arbeitsrechtsanwalt und ändern den Aufhebungsvertrag so, dass er auch Ihnen zusagt. Ein Vertrag wird immer von ZWEI Seiten geschlossen ...
chiam 23.11.2018 | 09:41
Es gibt Verträge, in denen ein automatisches Ende für den Fall des Rentenbezugs vereinbart ist. Ob Sie so eine Regelung im Vertrag haben (und ggf. mit welchem Inhalt), kann Ihnen hier aber niemand sagen. Kündigen können Sie immer, egal ob Sie anschließend in Rente gehen oder nicht. Das sind völlig verschiedene Paar Schuhe. Sie können auch parallel zur Rente weiterarbeiten (ggf. Rentenkürzung). Nach meiner Rechnung sind es allerdings noch gut 10 Monate bis zum 1. 10. 2019; wieso ist da eine Kündigungsfrist von 6 Monaten schon abgelaufen?
Klugpuperam 23.11.2018 | 10:51
Wie wäre es denn damit, dass Sie sich eingehend beraten lassen? Dass Sie einige Begrifflichkeiten durcheinander bekommen, legt den Schluss nahe, dass Sie sich noch nicht in der ausreichenden Tiefe miz allen Aspekten (Flexi) auseinander gesetzt haben. Da steckt noch Musik drin.
Bei Rentenbezug Arbeitsverhälniss kündigen?am 23.11.2018 | 11:24
Vielen Dank für ihre Antwort, ich habe diese Frage gerade an Verdi gestellt und bin gespannt welche Antwort ich zu dieser Frage bekomme.
senf-dazuam 23.11.2018 | 13:43
Es gibt auch noch die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ... vielleicht passt das ja irgendwie ...
KSCam 23.11.2018 | 13:35
Sie werden auch von verdi die Antwort bekommen, dass Kündigung und Rentenantrag nichts miteinander zu tun haben. Die Kündigungsfrist steht in Arbeits- oder Tarifvertrag. Wenn da eine 6 Monatsfrist steht kündigen Sie halt spätestens Ende März. Für die pünktliche Rentenzahlung reicht der Antrag 2-3 Monate vor dem Rentenbeginn, also etwa im Juli / August. Ihre Zeiten haben Sie ja hoffentlich längst geklärt, damit ist sicher dass im Oktober die Rente möglich ist. Steht so in der letzten Rentenauskunft......
W*lfgangam 24.11.2018 | 20:54
Hallo Bei Rentenbezug Arbeitsverhälniss kündigen?, Sie wären der Erste, bei dem nicht vorausschauend (sogar Jahre vorher schon) die zum Rentenbeginn erforderlichen Bedingungen: Mindestalter, Mindestversicherungszeit, zulässiger Hinzuverdienst, nicht vorliegen würden. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zählt NICHT zu den Rentenbeginnvoraussetzungen! Und sollte Sie sich kurzfristig für eine Beschäftigungsaufgabe zugunsten der Altersrente entscheiden, gibt es auch Möglichkeiten, das im Rahmen eines Auflösungsvertrags zu regeln – allein für Ihre Arbeitsverhältnis ...für die DRV ist das Wumpe. > zum 01.10.2019 (...) In diesem Aufhebungsvertrag soll allerdings eine Vertragsklausel versteckt sein,die besagt das ich auf finanzielle Ansprüche verzichte wenn es meinem AG finanziell schlecht geht. Ist Insolvenz/Betriebsaufgabe bei Ihrem Arbeitgeber zu erwarten UND Sie brauchen zwingend die Pflichtbeitragszeit wg. der 45 Jahre bis dahin? Gruß w.
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