Guten Tag Heinz Bücherl,
wie schon von KSV erwähnt, ist die Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge nicht als Hinzuverdienst, der auf die Altersrente anzurechnen ist, zu berücksichtigen.
Richtig ist auch, dass ggf. Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung aus der betrieblichen Altersvorsorge zu entrichten sind. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse/Pflegekasse. Zur Frage, wie die betriebliche Altersvorsorge in steuerlicher Hinsicht berücksichtigt wird, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.