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Direktversicherung

von blacky0107.06.2015 | 10:32
876 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, es gibt ja unzählige Berichte im Netz zu den Änderungen bei Direktversicherungen. Millionen Versicherungsnehmer sind da betroffen. Da wurde ja 2004 ein unglaubliches Gesetz verabschiedet, das den Krankenkassen fette Zahlungen zuschiebt. Für mich ist das Gesetz nicht grundsätzlich was schlimmes, wenn es eben ab diesem Zeitpunkt (2004) gewirkt hätte. Mafiamäßig finde ich nur, dass bei Einführung auch bereits Jahre/Jahrzentelang laufende Verträge rückwirkend mit einbezogen wurden! Dies ist eine bodenlose Schweinerei! . Jetzt meine Frage: Bei Auszahlung (Einmalauszahlung) werden ja Krankenkassen-/ Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung fällig. Dies wird bei Einmalauszahlung 120tl errechnet und dann auf 10 Jahre lang fällig. (Richtig?) .. Bleibt dieser Betrag 10 Jahre lang gleich (zum Stichtag: Auszahlung), oder, ändert sich dieser Beitrag im Laufe dieser 10 Jahre, z. Bsp. bei Beitragserhöhungen?

8 Antworten

-_-am 07.06.2015 | 10:42
es gilt immer der gerade aktuelle Beitragssatz (kann sich also während der 10 Jahre ändern...)
blacky01am 07.06.2015 | 11:44
Das darf doch wohl nicht wahr sein. . Gibt es die Möglichkeit, diese Beiträge auf einmal zu zahlen? Oder, muss man dies 10 Jahre lang abstottern? Wäre natürlich brutal, da gehen von der Versicherungssumme dann ca. 20% weg.
blacky01am 07.06.2015 | 14:50
Tja, diese Erkenntnis kommt für mich und viele Millionen Betroffen leider zu spät. . Denke, dass viele dieser Leute, so wie auch ich, dies bei den nächsten Wahlen entsprechend honorieren werden und das Kreuz sicher nicht bei diesen verantwortlichen Parteien mehr machen! . Ansonsten bin ich hier ja total hilflos ausgeliefert!
Heinz M. am 07.06.2015 | 12:59
Mafiamäßig finde ich nur, dass bei Einführung auch bereits Jahre/Jahrzentelang laufende Verträge rückwirkend mit einbezogen wurden! Dies ist eine bodenlose Schweinerei! . Das ist es in der Tat. Es gibt also keinen Vertrauensschutz, was aber ein gängiges Rechtsstaatssprinzip ist. Leider hat die Rechtssprechung bis zum Bundesverfassungsgericht das abgesegnet, was Zweifel an der Unabhängigkeit der Legislative bzw. der Richter in diesem Lande hervorrief. Konsequenz: Wenn fürs Alter vorsorgen, dann nicht mit Formen (wie z.B. betriebliche Altersvorsorge), wo der Staat die Finger darauf hat. Denn wenn der Staat mal wieder Geld braucht, dann holt er es sich einfach. Und seine Richter werden es absegnen, denn die sind nicht unabhängig.
H. Zimmeram 07.06.2015 | 15:15
Also ich finde, man muß da ganz pragmatisch herangehen. Gegen den Staat kommt man nicht an. Wenn aber Schwerverbrecher und Kinderschänder in unserem Staat inzwischen mehr Rechte haben (es gelten laut BVerfG die Gesetze zum Zeitpunkt der Verurteilung, ein Rückwirkungsverbot ist unzulässig) als Bürger, die den Vorgaben des Staates vertraut hatten (hier werden Verträge ohne Vorwarnung vom Gesetzgeber rückwirkend geändert, Vertrauensschutz mit Füßen getreten, Rückwirkungsverbot in Abrede gestellt), dann darf man nicht tatenlos zusehen und muß zumindestens seine Altersvorsorge vor dem Zugriff des Staates sichern oder entsprechend umgestalten. Zum Beispiel durch Kauf von Sachwerten (eigengenutze Immobilie) oder Geldanlagen im sicheren Ausland (Schweiz, Norwegen). Eine Altersruhesitz im Ausland (falls möglich) sichert darüber hinaus auf legale Weise, daß man von der deutschen Steuer nicht übermäßig abgegriffen wird.
Rüdiger K. am 07.06.2015 | 16:44
Die Zahl der Betriebsrentenbezieher ist absolut zu gering, als dass diese politisch z.Bsp. bei Wahlen von Bedeutung wäre. Das wissen die Politiker, dass sie da ungestraft zugreifen können. Solidarität von Nicht-Betriebsrentenbeziehern ist kaum zu erwarten. Warum soll ich Leute unterstützen, wo diese eine Betriebsrente haben und ich keine, werden die sich fragen? Ich selbst bin auch betroffen und reagiere darauf u.a. ebenfalls mit fehlender Solidarität: keine Blutspende mehr, kein Spende-Organausweise usw. usw.
Nele Bergeram 08.06.2015 | 00:15
Hallo blacky01 ich bin auch davon betroffen! Mein Vertrag wurde Anfang der 70er geschlossen. 2004 hat eben mal so die dauergrinsende Ulla Schmidt besagtes Gesetz unterschrieben, wonach auf die Betriebliche Altersversorgung der volle Beitragssatz der KV/PV zu entrichten ist (auch für Uraltverträge!!) Recherchen im Netz haben ergeben, dass von dieser "Pflicht" befreit ist, wer a) privat krankenversichert ist oder b) die Direktversicherung ausschließlich durch eigene Beiträge gezahlt wurde UND er/sie Versicherungsnehmer ist. In den meisten Fällen ist ja der Arbeitgeber Versicherungsnehmer. Vertrauensschutz war einmal - Dank an Rot/Grün!
blacky01am 08.06.2015 | 08:02
Da schreibt doch jemand als Antwort: Krankenkassenbeiträge werden entsprechend den jeweils gültigen Beitragssätzen auch steigen (also sond die nächsten 10 Jahre steigende Beiträge vorprogrammiert). Da man sicher davon ausgehen kann, dass diese Beiträge die nächsten Jahre auch steigen werden ist das ja zusätzlich der Oberhammer. Beiträge für Direktversicherungen wurden ja die zurückliegenden Jahre / Jahrzehnte bezahlt! . Die Auszahlung (bei Einmalauszahlungen) erfolgt ja auch zum Stcihtag X. . Dass die KK Beiträge dann 120tel auf 10 Jahre zu zahlen sind ist doh nichts anderes als eine Ratenabzahlung. . Auf welcher Grundlage basiert denn dann die weitere Bezahlung durch Beitragserhöhungen? . Dieser Mafiaclub ist doch unmöglich!
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