Hallo Tine,
eine Anrechnung Ihrer genannten Einkünfte auf die Altersrente erfolgt nicht.
Bei der Hinterbliebenenrente erfolgt bei alter Rechtslage (Ehemann vor dem 01.01.2002 verstorben oder Eheschließung vor dem 01.01.2002) keine Anrechnung. Sollten Sie erst nach dem 31.12.2001 geheiratet haben, so wird die Lebensversicherung in prozentualem Umfang bei der Hinterbliebenenrente angerechnet.