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Experten-Antwort

Direktversicherung

von Tine25.01.2015 | 14:26
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9 Antworten

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Hallo, habe 1996 über meinem damaligen Arbeitgeber eine Lebensversicherung abgeschlossen. Nun bin ich seit diesem Jahr in vorzeitiger Altersrente für langjährig Versicherte, also ohne Abschlag. Dazu bekomme ich noch eine Witwenrente. Wird die Auszahlung dieser Versicherung auf auf die o.a. Renten angerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tine,

eine Anrechnung Ihrer genannten Einkünfte auf die Altersrente erfolgt nicht.

Bei der Hinterbliebenenrente erfolgt bei alter Rechtslage (Ehemann vor dem 01.01.2002 verstorben oder Eheschließung vor dem 01.01.2002) keine Anrechnung. Sollten Sie erst nach dem 31.12.2001 geheiratet haben, so wird die Lebensversicherung in prozentualem Umfang bei der Hinterbliebenenrente angerechnet.

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8 Antworten

Franz_2am 25.01.2015 | 17:21
Moin, aber für 10 Jahre voll KV pflichtig
Hudiniam 25.01.2015 | 15:36
Klares Nein !
G. Tumbaam 25.01.2015 | 20:24
wenn er gesetzlich Krankenversichert ist und in diesem Falle nicht nur mit KV sondern auch mit Pflegeversicherung
Frau Zableram 25.01.2015 | 20:26
Moin, aber für 10 Jahre voll KV pflichtig
wenn er gesetzlich Krankenversichert ist und in diesem Falle nicht nur mit KV sondern auch mit Pflegeversicherung
"Lydia Siegfried" läßt schön grüßen
Glimpnickelam 25.01.2015 | 21:29
Am besten ist, das Geld mir zu geben, dann haben Sie diese Sorge nicht. Also, her damit!
Schießl Konradam 26.01.2015 | 14:34
Nicht umsonst, sagte in 2004 Horst Seehofer, es war die schönste Nacht, die er mit Ulla verbrachte. Ein Schelm, wer böses denkt, vielmehr die Einigung,dass sogar auf Altverträge der volle Beitrag zur Krankenkasse, zur Pflegekasse so- wieso, der Gesamtbeitrag bei Direktversicherung bei Vollauszahlung auf zu bringen ist. Und dies gilt 10 Jahre lang, bei Tod hat die Witwe dies zu zahlen. Nicht selten sind es 100000 Auszahlung und der Beitrag 1/120 monatlich 833,33 bis zur monatlichen Bemessungsgrenze von 4125 Euro für alle Renten des Einzelnen. Bei 833,33 mit 15,5 und 2,35 % ( 17,85) monatlich 148,75 x 12 mal 10 Jahre Euro 17.850, verbleiben ( 100000-17850)82150. Das will was heißen, auch wenn keine Steuer fllig wird, "Eine schöne Nacht für den Staat" MfG.
Geschädigteram 26.01.2015 | 16:11
Es heißt doch immer, alle wären vor dem Gesetz gleich. Wieso müssen dann nur die gesetzlich kranken-versicherten diesen Strafbeitrag zahlen und nicht auch die privat-versicherten?
Papadopolosam 26.01.2015 | 21:42
In der Tat, da braucht man sich nicht zu wundern, wenn sich die Griechen auch nicht mehr an vertragliche Vereinbarungen halten wollen...... Was die Bundesregierung kann, können die Griechen schon lange.
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