Ein Diskjockey kann im Einzelfall als Künstler angesehen werden. Die gilt dann, wenn er nicht "nur" Platten/CDs abspielt, sondern unter Verwendung mehrerer Plattenspieler und unter Zuhilfenahme weiterer technischer Ausstattung Platten mit Stücken anderer Interpreten zu neuen Klang-bildern und Kompositionen zusammenmischt. Selbständig tätige Künstler sind nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes versicherungspflichtig.