In Ihrem Fall hat die KK offensichtlich nicht selbst erkannt, dass bereits Verdacht auf Erwerbsminderung besteht und somit den §51 weder rechtzeitig angewandt noch nachgeschoben.
Die KK darf generell nicht zur Rentenantragstellung auffordern. Dazu gibt es ein Urteil:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=0920e51183510618590069d5c14…
Sie hat aber die Möglichkeit den Versicherten, nach Aufforderung zum Stellen eines Rehaantrags, über "Umwandlung" in die Berentung zu schicken. Einer Aufforderung zum Stellen des formellen Rentenantrags bedarf es also gar nicht.
Mit Eintritt der Erwerbsminderung stellt die KK das KG ein. Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie ab dem Zeitpunkt Ihre Bezüge von der DRV zu erhalten haben wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Oft wird die EMR rückwirkend erkannt. Für diese Überschneidungsszeit, in der Sie ja bereits KG erhalten haben, steht der KK Ihr Rentenanspruch zu.
KK und DRV verrechnen dies intern. Das was die KK mehr gezahlt hat (weil KG höher als Rentenanspruch ist) bleibt Ihnen.
Wenn Sie nun die Rente abgelehnt haben wird die KK vermutlich das überzahlte KG von Ihnen zurückfordern da die DRV ja auf Ihren Wunsch außen vor bleibt.
KG steht Ihnen nur bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung zu.
Wenn Sie die zuerkannte DRV-Leistung nicht abrufen ist das Ihre Sache sofern ihr Dispositionsrecht nicht rechtsgültig eingeschränkt war.
Das wird die KK aber nicht dazu bewegen können auf ihr zustehende Rückzahlungen zu verzichten. Die KK erhält von der DRV jede Auskunft die sie benötigt um Ansprüche zu prüfen.(Amtshilfe)
Natürlich wünscht sich jeder, dass man im Krankheitsfall nicht auch noch finanziell so sehr bluten muss.
Jeder hätte gern KG über die gesamten 78 Wochen und auch noch ALG1 in maximaler Leistungsdauer (Nahtlosigkeitsregelung) "mitgenommen". Leider zählt der verständliche Wunsch des Betroffenen nicht. Das "System" prüft, entscheidet und bescheidet nach Gesetzeslage. Man weiss viel zu wenig über die Gesetze und Verordnungen die einen im Krankheitsfall plötzlich überrollen.
Jeder Leistungsträger ist natürlich gehalten nicht mehr zu zahlen als unbedingt notwendig - so hart dies den Betroffenen auch treffen mag.
Wenn Sie die Rente abgelehnt haben werden Sie auch nicht über KVdR krankenversichert. Da Ihnen KG als Erwerbsgeminderter nicht mehr zusteht, Sie aber auch nicht versicherungspflichtig arbeiten, endet wohl auch Ihre Krankenversicherung.
Sie müssen Sich also über eine Krankenversicherung auch noch Gedanken machen.
Wenn Sie weiterhin, in Kenntnis der zuerkannten Erwerbsminderung, Auszahlscheine einreichen um KG zu erhalten, machen sie Sich m.E. sogar strafbar.
Ihr Arzt dürfte diese nicht mehr ausstellen wenn er Kenntnis über die Erwerbsminderung hat.
Viel Glück und Gelassenheit für das Entwirren dieses "Knäuls".