Hallo R-Truth,
ich möchte auf den Kommentar von KSC verweisen. Ausländische Renten für dortige Beiträge und Betriebsrenten werden nicht angerechnet.
HINWEIS:
Bzgl. Ihrer Betriebsrentenansprüch sollten Sie sich mit Ihrer Betriebsrentenstelle in Verbindung setzen. Bitte klären Sie ob auch dort ggf. für den Erwerbsminderungsfall bereits Leistungen bezogen werden können und wann dort ggf. Altersleistungen in Anspruch genommen werden können.