Hallo Birgit Werner,
leider habe ich keinerlei Informationen zum Bezug von Krankengeld nach dem "Hamburger Modell".
Zur Frage welche Leistungen (Teillohn und/oder Krankengeld) damals bedeutsam waren, empfehle ich einen Blick in Ihrem Versicherungsverlauf. Schauen Sie mal welche Zeiten der Rententräger zu diesen sachverhalten bereits vorgemerkt hat.