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Experten-Antwort

DRV vermuteter Leistungsmissbrauch gemeldet - nichts passiert - Auskunft über Bearbeitungsstand verweigert

von TRC_Umschüler02.12.2019 | 11:01
310 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich befinde mich seit Oktober 2018 in einer sehr aufwendigen und kostspieligen Umschulung welche auch sehr hohe Voraussetzungen an die persönliche Zuverlässigkeit stellt. Einer meiner Klassenkameraden wird im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung gefördert, da er angeblich seinem alten Beruf aufgrund eines Burnout nicht mehr nachgehen kann. Doch genau diesem Beruf geht mein Klassenkamerad regelmäßig nach! Eigenen Angaben zufolge hat er sich hierfür unter einer anderen Berufsbezeichnung auf 450€ Basis bei einem seiner alten Arbeitgeber einstellen lassen. Diese Sachverhalte habe ich im Juni 2019 der Deutschen Rentenversicherung in Berlin schriftlich zur Überprüfung vorgetragen, jedoch nie eine Antwort erhalten... Nachdem eine Klassenkameradin darüber berichtete das sie regelmäßig dabei ist, wie mein Klassenkamerad seiner alten Tätigkeit nachgeht und dieser sogar probierte sich zur Durchführung selbiger Tätigkeiten vom seinem Bildungsträger beurlauben zu lassen, habe ich beschlossen noch einmal bei der Rentenversicherung nachzufragen, was aus meiner damaligen Beschwerde geworden ist. In mehreren Telefonaten wurde mir dann mitgeteilt dass man mir gegenüber nur dann Auskunft geben könne, wenn ich die Rentenversicherungsnr. oder zumindest das Geburtsdatum hätte (angeblich aus Datenschutzgründen). Da ich meinen Klassenkameraden wohl schlecht nach seiner Rentenversicherungsnr. fragen kann habe ich mich auf dessen Geburtsdatum konzentriert und als ich dieses in Erfahrung bringen konnte habe ich erneut bei der Rentenversicherung angerufen! Doch auch diesmal hat man nur wieder probiert abzuwiegeln, u.a. wurde aufgeführt das solche Aktivitäten ja schwer nachzuweisen seien, am Ende wurde mir dann eine Rufnummer für die Außenstelle in Frankfurt Oder genannt, die Sachbearbeiterin dort verweigerte mir erneut eine Auskunft und gab mir die Empfehlung eine schriftliche Beschwerde an die Hauptzentrale der Rentenversicherung zu schicken. Ich bin absolut schockiert über das Verhalten der Rentenversicherung das mir am Telefon entgegengebracht wurde... An der Krankheitsgeschichte meines Klassenkameraden habe ich doch erhebliche Zweifel, dieser geht nicht nur seiner alten Tätigkeit nach die ihn angeblich krank gemacht hat, er bewerkstelligt dies auch noch während einer äußerst aufwendigen und zeitintensiven Umschulung. Dass er diese Tätigkeiten durchführt gibt er sogar offen zu, teilweise sind sogar meine Klassenkameraden dabei und er äußert sich stets nur positiv über seinen Berufsalltag. Davon das ihn dieser Beruf gesundheitlich beeinträchtigt haben soll ist nichts zu erkennen. Hier liegt m.E. ein eindeutiger Fall von Leistungsmissbrauch vor! Hat die Rentenversicherung kein Interesse an der Aufklärung solcher Fälle? Mal abgesehen davon das hier vermutlich eine Straftat vorliegt, entsteht der Deutschen Rentenversicherung (und somit auch dem deutschen Steuerzahler) ja auch ein immensener finanzieller Schaden. Grüße D.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.12.2019 | 13:21

Hallo TRC-Umschüler,

die Rentenversicherung ist immer daran interessiert Unzulänglichkeiten und Tatsachen gemeldet zu bekommen, die potenziell für Entscheidungen wichtig und relevant sein können. Ihre Eingabe (ob jetzt als Beschwerde oder wie auch immer bezeichnet) ist daher wichtig und richtig.

ABER..

..und da bin ich ganz bei den Aussagen, die Ihnen gegenüber bereits gemacht wurden:

1) die Deutsche Rentenversicherung ist Ihnen gegenüber keine Rechenschaft schuldig. Wir gehen sämtlichen Hinweisen nach um unsere Entscheidungen qualifiziert, vollständig und rechtlich korrekt zu treffen. Bei neuen und ggf andersartigen Erkenntnissen kann das auch zu einer nachträglichen Bescheidkorrektur o.ä. führen.

2) die Deutsche Rentenversicherung ist Ihnen gegenüber gar nicht in der Lage zum konkreten Vorgang Auskünfte zu geben, da auch hier datenschutzrechtliche Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

5 Antworten

Ich weiß ja nicht....am 02.12.2019 | 11:16
1. Burnout ist nicht für Außenstehende sichtbar 2. Kann der Betroffene zu Lasten seiner Restgesundheit arbeiten---seine Entscheidung sich zu ruinieren...wie auch immer er das anstellt. 3. Vielleicht benötigt er dringend das Geld um sich eine Umschulung leisten zu können? Wie wollen Sie als Außenstehender das beurteilen? 4. Es wäre ja noch schöner, wenn die Rentenversicherungen Rechenschaft an fremde Personen leistet, auch wenn Sie Glauben das ein Missbrauch stattgefunden hat. Datenschutz ist hier das Zauberwort. Da fehlt jede Berechtigung....zum Glück! 5. Und was genau möchten Sie mit der Information machen, wenn Ihnen diese die Rentenversicherung liefern würde besonders wenn diese nicht wie gewünscht ausfällt? Ich denke nicht, dass Ihnen überhaupt alle Informationen vorliegen um was auch immer zu beurteilen. Sie haben das getan was Sie für richtig gehalten und einen Missbrauchsfall (oder was Sie dafürhalten) angezeigt. Nun sind Andere dran ihre Hausaufgaben zu machen und Sie sind raus.
Schorscham 02.12.2019 | 14:46
Konzentrieren Sie sich mal besser auf Ihre Umschulung, anstatt ohne Beweise Mitschüler zu denunzieren. Sonst werden Sie womöglich noch von Ihren Kollegen rausgemobbt. Und das wollen Sie doch wohl bestimmt nicht, oder? MfG
McCaam 02.12.2019 | 20:19
Das größte Schwein im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant Ich liebe den Verrat, aber ich hasse den Verräter. Schämen Sie sich nicht?
Krokant am 02.12.2019 | 20:46
Na gut, die Meldung eines Vorkommnisses, geschenkt. Die DRV wird es prüfen und fertig ist. Aber sich darüber zu monieren nicht an den Ermittlungsergebnissen beteiligt zu werden, dass krass!
W°lfgangam 02.12.2019 | 20:46
...Selbsterkenntnis ist der erste Weg, es den Profis zu überlassen, wie/ob parallel (vielleicht sogar/erst recht zulässige) Beschäftigungen im Individualfall aus DRV-Sicht zu bewerten sind und ob/überhaupt ein Einfuß auf eine festgestellt EM besteht. Sie nehmen hoffentlich an einer Umschulungsmaßnahme zum 'Sozialmediziner' teil, um künftig - im Sinne der Allgemeinheit - rechtssicher + gerichtsfest, solche vermeintlichen 'Missbrauchsfälle' aufklären zu können ...toitoitoi. Beschränken Sie sich zuerst auf Ihr Umschulungsziel – oder wollten Sie 'Special Agent' der DRV im verdeckten Einsatz werden ...leider haben Sie mir Ihrer Anfrage hier Ihr Klassenziel völlig verfehlt! ;-) Gruß w.
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