Hallo Claudi,
wenn Sie vorrangig eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation in Anspruch nehmen wollen, um Ihren beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern, sollten Sie einen Rehaantrag stellen. Wenn diese Leistung von der Rentenversicherung als nicht erfolgversprechend eingeschätzt wird, gilt dieser Rehaantrag automatisch als Rentenantrag bzw. Antrag auf Weiterzahlung Ihrer bisherigen Rente (§ 116 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch). Dies passiert auch, wenn die tatsächlich durchgeführte Reha-Maßnahme nicht erfolgreich war. Damit können Ihnen keine Nachteile für eine verspätete Antragstellung bei der möglichen Weiterzahlung Ihrer Rente entstehen. Sie können selbstverständlich auch beide Anträge stellen. Sie sollten dem Rentenversicherungsträger aber auf jeden Fall Ihre Gründe für die Reha mitteilen. Denn auch der Rentenversicherungsträger ist an einer Wiedereingliederung von Ihnen in den allgemeinen Arbeitsmarkt interessiert.