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Experten-Antwort

EGP-Rentenhohe?

von Manfred J.17.01.2016 | 18:00
1517 Ansichten
4 Antworten

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Ich gehe ab 1.1.17 in Rente dann mit 49,5 EGP. Stimmt meine Info. mit der Rentenerh. in diesem Jahr gibt es dann ca. 30 Euro für 1 EGP. Kann ich mit ca. 1500 Euro Bruttorente rechnen? Ab wann muss der Rentenantrag gestellt werden? Danke f Auskunft

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.01.2016 | 09:12

Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2016 beträgt nach den Modellrechnungen knapp 4,4 Prozent (West) und rund 5 Prozent (Ost). Die tatsächliche Höhe der Rentenanpassung wird allerdings erst im März 2016 feststehen, wenn alle erforderlichen Daten vorliegen.

Wenn diese Anpassungswerte bestätigt werden, dann können sie mit ihren ca. 49, 5 EP mit

einer Bruttorente von ca. 1509 Euro rechnen.

Den Rentenantrag sollten sie 3 Monate vorher stellen. Es empfiehlt sich aber, bereits rechtzeitig ca. 5 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn einen Termin in der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder beim Bürgerdienst/ Versicherungsamt zu vereinbaren.

3 Antworten

Manfred J.am 17.01.2016 | 19:04
Hallo Manfred J. bei aktuell erwarteter Anpassung von 4,3 % (West) bekommen Sie für 1 EP ca. 1,25 EUR drauf; aus 29,21 werden rd. 30,50 pro Punkt (29,21 * 1,043). Womit Sie dann persönlich rechnen können/netto, hängt von Ihrer Rentenart/den möglichen Abschlägen und der Art der KV/PV ab. Den Rentenantrag stellen Sie 3 Monate vorher. Es empfiehlt sich, bereits 5 Monate vorher Kontakt mit Ihrer Beratungsstelle DRV oder Rathaus-Versicherungsamt aufzunehmen. Gruß w.
W*lfgangam 17.01.2016 | 20:08
(...)sorry, hab 'nen 'falschen' Nick/Namen im Antworten-Beitrag gehabt ;-) Gruß w.
Schießl Konradam 17.01.2016 | 21:12
Bei 49,5 EP. ergibt sich folgende Bruttorente. Derzeit 29,21 4,3% Erhöhung plus 1,26 ergibt exakt 30,47 x 49,5 1508,27 Brutto- rente. MfG.
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