Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Eingeschraenktes Dispositionsrecht

von niko04.11.2010 | 16:36
8662 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Nach Aufforderung durch die KK habe ich einen Antrag auf eine Med. Reha gestellt-und diese bewilligt bekommen. Rehabeginn soll Januar 2011 sein. Ich will eine EU-Rente beantragen und wie ich aus versch. Forumsbeitraegen entnehme, wird das in der Regel mit dem Entlassungsbericht aus der Reha " entschieden". Ich bin 59 Jahre und habe bereits diverse berufl. und med. Rehas hinter mir. Mein Gesundheitszustand hat sich jetzt bedeutend verschlechtert . Wie gehe ich vor, wenn ich denke ( ist auch die Meinung der behandelnden Aerzte), dass die Reha meinem Gesundheitszustand eher schadet als nuetzt - und direkt einen EU-Rentenantrag stellen will - ohne Probleme mit der KK oder der DRV zu bekommen? Brauche ich dazu aufgrund des Par. 51 erst die Zustimmung meiner Kasse? Entsprechende aerztliche Befunde, die mich darin unterstuetzen, werde ich natuerlich vorlegen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo niko,

Ihr Antrag auf med. Reha wurde bewilligt. Das heißt, aus med. Sicht besteht durchaus Aussicht, Ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Andernfalls wäre Ihr Antrag abgelehnt worden. Sollte sich nach Durchführung der Maßnahme herausstellen, dass diese erfolglos war, und Erwerbsminderung vorliegt, wird der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet. Sie werden dann vom Rentenversicherungsträger zur Formblattantragstellung aufgefordert.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Klemensam 04.11.2010 | 17:37
Wenn Ihr Dispostionsrecht eingeschränkt ist müssen Sie alle von ihnen geplanten Schritte vorher mit der Krankenkasse absprechen. Machen Sie dies nicht, laufen Sie immer Gefahr das die Krankengeldzahlung eingestellt wird. Natürlich wird die Krankenkasse im konkreten Fall einem noch vor Beginn der Reha gestelltem EM-Antrag aber zustimmen. Es besteht ja zumindest theoretisch dann die Hoffnung, das noch vor der Reha eine EM-Rente bewilligt wird und damit die Kasse schneller die Zahlung des Krankengeldes an Sie einstellen kann. Allerdings wird ihnen die EM-Antragstellung noch vor der Reha mit aller Wahrscheinlichkeit keine frühere Genehmigung der EM-Rente einbringen, da die RV mit Sicherheit erst die Reha und damit die sozial-med. Prognose hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit abwarten wird. Berichte ihrer behandelnden Ärzte wegen Verschlechterung hin oder her. Entscheidend wird das Rehaergebnis sein und die RV wird dies erst abwarten und danach dann entscheiden. Aber wie gesagt, können Sie den EM-Antrag natürlich jetzt schon vorher noch stellen.
-_-am 04.11.2010 | 22:00
Die Krankenkasse kann Sie nur zum Reha-Antrag auffordern. Einen Rentenantrag können Sie aus eigener Initiative jederzeit stellen, insbesondere wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verschlechtert hat oder die Reha-Fähigkeit nach ärztlichem Urteil nicht mehr gegeben ist. Die Deutsche Rentenversicherung wird dann entscheiden, ob ein Reha-Verfahren noch durchgeführt werden soll oder sogleich die Rente bewilligt wird. Ggf. wird das Datum des Reha-Antrages als Rentenantragsdatum berücksichtigt. Das durch die Aufforderung der Krankenkasse eingeschränkte Dispositionsrecht wird durch den Rentenantrag nicht tangiert. Daher müssen Sie dazu bei der Krankenkasse auch kein Einverständnis einholen. Wenn die Einschränkung des Dispositionsrechts beim Rentenversicherungsträger bekannt ist, wird er diese Tatsache von Amts wegen ohnehin beachten müssen.
mabuam 05.11.2010 | 12:22
Hallo, die Rehaeinrichtungen haben als Ziel, möglichst viele /alle Patienten arbeitsfähig zu entlassen. Seien Sie deshalb auf der Hut im Arztgespräch. Zeigen Sie auf, an welchen EInschränkungen sie tatsächlich leiden und dass diese auch so im Abschlussbericht dokumentiert werden. Ich kenne einen Fall, bei dem ein Dialysepatient als Handwerker arbeitsfähig entlassen werden sollte und erst auf Reklamation arbeitsunfähig entlassen wurde....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026