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Einkommensanrechnung: Witwenrente und Altersrente ab August

von Chrissi07.03.2009 | 21:33
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6 Antworten

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Ausgangslage: Bezug einer Witwenrente (mit Einkommensanrechnung; derzeit noch Einkommen aus Altersteilzeit) und neu hinzu ab August Altersrente für Frauen. ATZ-Verdienst fällt dann weg, Rentenzahlbetrag ist niedrige. Meine Frage: Muss Neuberechung der Einkommensanrechnung extra beantragt werden oder passiert das automatisch? Oder muss man bis zur nächsten Anpassung im Juli (also fast ein Jahr) warten? Danke!

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 09.03.2009 | 09:17

Einkommensänderungen sind laut Mitteilungspflichten im Rentenbescheid immer zu melden!

Moderatoren-Antwortam 10.03.2009 | 07:48

Automatisch passiert das zum nächsten RAG (01.07.2009)!

4 Antworten

sabam 07.03.2009 | 22:25
Da Sie beim Antrag auf Altersrente den Bezug der Witwenrente angeben müssen, sollte die Änderung der Einkommensanrechnung eigentlich automatisch gemeldet werden. Selber melden kann aber nie schaden. Eine Neuberechnung erfolgt sofort, wenn das neue Einkommen mindestens 10 % geringer ist, als das bisher angerechnete Einkommen.
-_-am 08.03.2009 | 22:28
Wenn Sie die Änderung zeitnah berücksichtigt haben möchten, müssen Sie mitteilen, dass sich das Einkommen ändert, sobald Sie den Rentenbescheid in den Händen haben. Zur unverzüglichen Mitteilung von Einkommensänderungen haben Sie sich bei der Rentenantragstellung auch verpflichtet.
Chrissiam 09.03.2009 | 17:33
Danke! Aber meine Frage war anders: Melden ist klar, zumal das Einkommen ja sinkt, ergo weniger angerechnet wird, so dass MEHR Witwenrente zu erwarten ist. Die Frage ist: Geschieht dies AUTOMATISCH oder auf ANTRAG oder: muss bis 07/2010 gewartet werden??? Danke!
Wolfgangam 09.03.2009 | 22:46
Hallo Chris, automatisch kann manchmal gar nix passieren :-) Teilen Sie der Rentenanstalt, die die Witwenrente zahlt, vorsorglich das neue/niedrigere Einkommen mit. (Normalerweise wird das gleich beim eigenen Rentenantrag mittels Vordruck R660 erledigt.) Automatisch wird zum 01.07. noch mal beim Arbeitgeber das aktuelle Entgelt nachgefragt - und erst beim nächsten Mal, zum 01.07.2010 dann festgestelll, dass Ihr anrechenbares Einkommen gesunken ist. Warten bis 2010 müssen Sie nicht, durch die Einkommensänderung/eigene Rente wird die Witwenrente ab Aug 2009 neu berechnet. Gehen Sie in die nächste Beratungsstelle oder laden Sie sich den Vordruck R660 auch online runter, und ab damit mit formlosem Antrag zur Neuberechnung (1-2 Zeilen Text reichen) in die Post. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_75716/SharedDocs/de… Gruß w.
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