Wird bei der Einkommensanrechnung ein negatives Geschäftsergebnis gegengerechnet, wenn neben Arbeitsentgelt noch eine Selbständigkeit besteht ?
06.12.2011, 14:28
von
Uuuuups
Zitiert von: H-Rente
Wird bei der Einkommensanrechnung ein negatives Geschäftsergebnis gegengerechnet, wenn neben Arbeitsentgelt noch eine Selbständigkeit besteht ?
Nein, die Einkommen sind je Einkommensart einzeln anzurechnen.
06.12.2011, 14:52
Experten-Antwort
Hallo H-Rente, eine Saldierung ist nur innerhalb der Einkommensart Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit (und Vermögenseinkommen) möglich. Verluste aus selbständiger Tätigkeit können nicht mit Arbeitsentgelt aufgerechnet werden.